Berlin: (hib/HLE/MPI) Dass Geringverdiener
in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr stärker mit Lohnsteuer
belastet werden, ist nach Angaben der Bundesregierung eine Folge
der geänderten Regelungen zum Sonderausgabenabzug ”und
der damit verbundenen unvermeidlichen strukturellen Änderungen
bei der Vorsorgepauschale“. Wie es in der Antwort der
Regierung (
17/1519) auf die Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/1313) weiter heißt, sei jedoch im
parlamentarischen Verfahren mit der Einführung einer
Mindestvorsorgepauschale ein Kompromiss gefunden worden, ”der
die Mehrbelastungen vermindert und zugleich bewirkt, dass nicht in
größerem Umfang Nachzahlungsfälle entstehen“.
Dauerhafte Nachteile würden den Arbeitnehmern ohnehin nicht
entstehen, da mit der Einkommensteuerveranlagung ein Ausgleich
erfolge, wenn der Arbeitnehmer entsprechende Vorsorgeaufwendungen
geleistet habe.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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