Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2010 > Anhörung zur Senkung der Arzneimittelausgaben
Berlin: (hib/MPI/AS) Die von den Koalitionsfraktionen geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Thema einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, dem 19. Mai, von 14 bis 17 Uhr. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften ( 17/1297), den CDU/CSU- und FDP-Fraktion um Punkte zur Kostensenkung bei den Arzneimittel ergänzt haben. Kernpunkt des Koalitionsvorhabens ist es, den Rabatt, den Hersteller den Krankenkassen für neue Medikamente gewähren müssen, von 6 auf 16 Prozent anzuheben. Diese Regelung soll vom 1. August dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2013 für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel greifen, die zu Lasten der GKV abgegeben werden und für die kein Festbetrag gilt. Gleichzeitig sollen die Preise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren werden. Die Koalition rechnet mit Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von jährlich rund 1,15 Milliarden Euro. Ferner liegt der Anhörung ein Antrag der Fraktion Die Linke ( 17/1206) zugrunde.
Bei der Anhörung geht es zudem um die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Verlängerung der Möglichkeit, Informationen gesetzlich Krankenversicherter an private Abrechnungsstellen weiterzugeben. Nach Vorstellung der Regierung soll die Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2011 gelten. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundessozialgerichtes von Ende 2008, dass in der GKV Patientendaten nicht zur Erstellung der Leistungsabrechnung an private Abrechnungsstellen übermittelt werden dürfen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine befristete Verlängerung der Ausnahmeregelung im Ausschuss für vertretbar erklärt.
Als Sachverständige sind zu der Anhörung unter anderen Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, der Bundesärztekammer, des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Verbraucherzentrale Bundesverband eingeladen. Die Veranstaltung findet im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1 in Berlin statt.
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