Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Kritik an Einzelregelungen des Endenergieeffizienzgesetzes
Berlin: (hib/HLE/HIL) Sachverständige haben in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Montag unterschiedliche Anregungen zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen ( 17/1719) abgegeben. Damit soll ein nationaler Energieeinsparrichtwert festgelegt werden. Außerdem sollen Kunden von Energieunternehmen mindestens einmal jährlich über die Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits oder Energieeffizienzmaßnahmen an ihrem Wohnsitz unterrichtet werden müssen.
Dem Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) geht der ganze Entwurf nicht weit genug. Notwendig sei eine klare und verbindliche Zielsetzung der Senkung des Endenergieverbrauchs um mindestens 2 Prozent pro Jahr, hieß es in der Stellungnahme der Organisation. Die Pflicht zur Information von Endkunden bezeichnete der BUND als völlig unzureichend. Empfohlen wurde außerdem die Einrichtung von Energieeffizienzfonds zur Umsetzung der Richtlinie. Auch Martin Pehnt vom Institut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg bedauerte, dass die in der Richtlinie vorgesehenen übergeordneten Maßnahmen wie die Schaffung eines Effizienzfonds nicht aufgegriffen würden.
Dagegen lobte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft den Entwurf als ”erkennbar marktwirtschaftlich ausgestaltet“. Allerdings kritisierte die Organisation, dass die Pflicht zur Kundeninformation im Klartext eine ”Verpflichtung zur Fremdwerbung“ für Konkurrenten bedeute. Auch der Bundesverband neuer Energieanbieter beklagte, ”für die Energieunternehmen bedeutet dies, auf eigene Kosten auf die Angebote direkter Konkurrenten hinweisen zu müssen, ohne an vergleichbarer Stelle auf das eigene Angebot hinweisen zu dürfen“. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft verlangte Klarstellungen bei der Definition von Begriffen. So könne der Vermieter weder Energielieferant noch Endkunde sein. Es gebe in dem Entwurf Rechtsunsicherheiten, die vermieden werden müssten.
Der Zentralverband Heizung Klima Sanitär begrüßte die Bestrebungen, den Markt für Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern. Kritisiert wurde aber unter anderem, dass die Unternehmen einer immer größeren Anzahl von Zertifizierungsstellen und anderen Qualitätssicherungssystemen gegenüberstehen würden. ”Diese ausufernde Zertifizierungspraxis mit Anbieterlisten gilt es auf das zwingend erforderliche Maß zurückzufahren“, forderte der Verband. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im VKU forderten, ”dass insbesondere im Massenkundengeschäft der Stadtwerke auf kostenintensive Informationspflichten verzichtet werden muss“. Professor Michael Lippert (Institut für Energiewirtschaftsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena) bezeichnete den Entwurf als ”wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechts der Energieeffizienz“.
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