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Berlin: (hib/AST/HIL) Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Evaluation des VIG hervor, der jetzt als Unterrichtung ( 17/1800) vorliegt. Die wissenschaftlichen Studien zum VIB seien von ”unabhängigen Forschungsinstituten“ durchgeführt worden, um nach den ”sehr kontroversen und zum Teil emotional geführten Debatten“ der vergangenen zwei Jahre eine ”sachliche Diskussion“ zu ermöglichen.
Die Studien kamen laut Bundesregierung zum Ergebnis, dass die ”gesamte Bandbreite informatorischer Tätigkeit“ von Verbrauchern seit der Einführung des VIG in Anspruch genommen worden ist. Die Mehrzahl der Verbraucher ”traue der Neutralität der Informationen der staatlichen Behörde“. Vor allem Bundesbehörden hätten ihre Internetauftritte nach dem Erlass des VIG verbessert und würden umfassend über Rechte und Verfahren des VIG informieren.
Durch eine rechtsvergleichende Untersuchung mit Ländern wie Dänemark, Großbritannien und den USA habe sich herausgestellt, dass die inhaltlichen und funktionellen Regeln und das Informationsniveau der Länder vergleichbar seien. Das ”Spezialgesetz für Verbraucherinformation im Lebensmittelbereich“ in Deutschland sei jedoch einzigartig. Aus dem Vergleich zu den anderen Ländern ergeben sich laut Bundesregierung auch Änderungsvorschläge, beispielsweise eine ”Umwandlung“ des Informationsrechts in ein ”Akteneinsichtsrecht“, was die Bearbeitungszeit verkürzen würde, oder die Möglichkeit einer Antragstellung durch formlose E-Mails.
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