Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Im Bundestag notiert: Mobilfunkwettbewerb nach der Frequenzauktion
Berlin: (hib/HLE/HIL) Die Zuständigkeit für die Durchführung von Frequenzauktionen liegt allein bei der Bundesnetzagentur. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2125) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1854) nach dem Mobilfunkwettbewerb nach der Frequenzauktion mitteilt, habe die Netzagentur nach anfänglichen Bedenken der Europäischen Kommission zugesichert, die Auswirkungen der Auktion auf die Wettbewerbssituation im Mobilfunk zu prüfen und bei eventuellen Wettbewerbsverzerrungen Maßnahmen einzuleiten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika
Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein