Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2010 > Die Linke legt Konzept zur Preisbildung bei Arzneimitteln vor
Berlin: (hib/MPI/HIL) Die Fraktion Die Linke will zur Senkung der Arzneimittelpreise den therapeutischen Nutzen von neuen Medikamenten in den Mittelpunkt rücken. In einem Antrag ( 17/2324), der am morgigen Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll, verlangen die Abgeordneten, Studien müssten bereits vor der Zulassung beginnen. Werde aufgrund der Ergebnisse dieser Studien festgestellt, dass es sich bei dem neuen Medikament um einen sogenannten therapeutischen Solisten handelt, zu dem es keine Alternative gibt, solle die zuständige Bundesbehörde einen Preis nach den Kriterien Entwicklungskosten und gesellschaftliches Interesse ermitteln. ”Das gesellschaftliche Interesse berücksichtigt den Grad der Wirksamkeit und die Schwere sowie die Häufigkeit der Erkrankung“, schreiben die Linksparlamentarier.
Handele es sich bei dem neuen Medikament um ein innovatives Arzneimittel ohne den Status eines ”therapeutischen Solisten“ soll eine Schnellbewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erfolgen, heißt es in dem Antrag weiter. Anhand des Ergebnisses soll dann die Bundesbehörde einen Preis festlegen, der bis zum Abschluss einer vollumfänglichen Kosten-Nutzen-Analyse gilt. Falls für das neue Arzneimittel zum Zeitpunkt der Zulassung kein Zusatznutzen zu bestehenden Mitteln ersichtlich ist, will Die Linke für dieses Medikament einen Preis nach den jeweiligen Festbeträgen festlegen. Als Festbeträge werden die Höchstgrenzen bezeichnet, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Arzneimittel bezahlen. Die Linke schreibt, die Hersteller hätten dann die Möglichkeit anhand weiterer Studien zusätzlichen medizinischen Nutzen nachzuweisen.
Im Antrag heißt es weiter, das Modell der Preisfestsetzung finde auch bei Arzneimitteln Anwendung, die im stationären Bereich verordnet werden. Anreize für das Verordnen bestimmter Arzneimittel in Krankenhäusern aufgrund der aktuellen Einkaufskonditionen seien nicht akzeptabel.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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