Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2010 > Im Bundestag notiert: abgelehnte Visumantragsteller
Berlin: (hib/JFR) Jeder abgelehnte Visumantragsteller hat das Recht, gegen die Ablehnung Einspruch einzulegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 17/2550) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/2277) hervor. Die Auslandsvertretung sei dann verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung des Visumantrags darzulegen. Aus Sicht der Bundesregierung wird damit dem berechtigten Interesse des Antragstellers an den Gründen für die Ablehnung Rechnung getragen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika
Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein