Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2010 > Im Bundestag notiert: Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Berlin: (hib/JFR/KTK) Im Jahr 2009 wurden insgesamt 1.480 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeleitet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 17/2510) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2236) hervor. Die Zollverwaltung habe kein grundsätzliches Prüfungsrecht nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Im Jahr 2009 hat es laut Bundesregierung 472.542 Personenbefragungen und 51.600 Arbeitgeberprüfungen nach Paragraph 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gegeben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika
Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein