Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2010 > 17 politische Parteien haben ihre Rechenschaftsberichte vorgelegt
Berlin: (hib/BOB/MIK) 17 politische Parteien, die nach dem Parteiengesetz für staatliche Mittel nicht anspruchsberechtigt sind, haben für 2008 jetzt ihren Rechenschaftsbericht vorlegt. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat diese in einer Unterrichtung ( 17/2460) veröffentlicht. Daraus geht unter anderem hervor, dass die ”Bürgerrechtsbewegung Solidarität“, die seit ihrer Gründung 1992 nach eigenen Angaben die einzige Partei in Deutschland, die von Anfang an vor dem Zusammenbruch des ”spekulativen, globalisierten Weltfinanz- und Wirtschaftssystems“ gewarnt habe, im Jahr 2008 einen Überschuss von mehr als 54.000 Euro erzielt hat. Einnahmen von mehr als 707.000 Euro stehen Ausgaben fast 653.000 Euro gegenüber. Einen ähnlichen Überschuss konnte die Partei ”Revolutionärer Sozialistischer Bund/IV. Internationale“, der nach eigenen Angaben davon ausgeht, dass ”für eine grundlegende Änderung der Lebensverhältnisse der Sturz der bürgerlichen Gesellschaftsordnung unumgänglich ist“, erwirtschaften: Die Partei erzielt Einnahmen von fast 97.000 Euro; sie hatte Ausgaben von lediglich fast 49.000 Euro zu verzeichnen.
Mit einem leichten Minus von etwas mehr als 1.400 Euro konnte demgegenüber die ”Partei für Arbeit, Umwelt und Familie“ das Jahr 2008 abschließen (Einnahmen: fast 63.000 Euro; Ausgaben: mehr als 64.000 Euro). Der Partei geht es nach eigenen Angaben um ”Christen aus allen Konfessionen und Denominationen“. Diese müssten sich ”für eine Politik einsetzen, die erkennbar macht, dass es gerade christliche Wertmaßstäbe sind, die unser Land voranbringen“. In die roten Zahlen rutschte die ”Ökologische Linke“: Einnahmen von mehr als 56.000 Euro stehen Ausgaben von fast 68.000 Euro gegenüber. Bundestagspräsident Lammert macht ergänzend deutlich, dass die Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte grundsätzlich unabhängig von der Vorschriftsmäßigkeit des Rechnungslegung nach dem Parteiengesetz erfolge. Diese werde nach den Vorschriften des Parteiengesetz gesondert geprüft.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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