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Berlin: (hib/MIK/MPI) Deutsche Steinkohlebergwerke müssen möglicherweise schneller stillgelegt werden als geplant. Dies sei der Fall, wenn der von der EU-Kommission beschlossene Vorschlag, unrentable Bergwerke spätestens zum Oktober 2014 zu schließen, in der aktuellen Fassung in Kraft tritt, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2773) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 17/2702).
Der vorliegende Verordnungsentwurf reiche nicht aus, um den im Jahr 2007 national vereinbarten und geplanten Auslaufprozess auf EU-Ebene abzusichern, schreibt die Regierung. Dieser Auslaufprozess sehe vor, den subventionierten Steinkohlebergbau bis Ende 2018 sozialverträglich zu beenden.
Die Bundesregierung sei im Vorfeld von der EU-Kommission nicht ”offiziell“ über den Verordnungsentwurf informiert worden, heißt es in der Antwort. Auf Arbeitsebene seien Entwürfe bekannt geworden, die in keinem Fall das Enddatum 2014 enthalten hätten. ”Die Bundesregierung prüft gegenwärtig den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission“, heißt es. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens sei auch zu berücksichtigen, dass eine pauschale Ablehnung des Verordnungsvorschlag der EU-Kommission im Rat zufolge hätte, dass ab 1. Januar 2011 das allgemeine Beihilferecht zur Anwendung käme. Die Beihilfegewährung an den deutschen Steinkohlebergbau wären dann bereits zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich in Frage gestellt, betont die Regierung.
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