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Berlin: (hib/MIK/KT) Die Bundesregierung will bis 2014 den Bundesetat um rund 20 Milliarden Euro entlasten. Dazu hat sie den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 ( 17/3030) vorgelegt, der am kommenden Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.
Mit dem Entwurf will die Regierung die Maßnahmen um, die sie in der Kabinettsklausur Anfang Juni beschlossen hat. Dazu gehört die Einführung einer ”maßvollen“ Luftverkehrssteuer für Abflüge in Deutschland, gestaffelt nach der Entfernung des Zielorts vom inländischen Startort. Außerdem sind Änderungen der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 2011 und 2012 im Rahmen des Energie- und des Stromsteuergesetzes geplant. Dazu sollen unter anderem Fehlentwicklungen bei der Nutzung von Steuerbegünstigungen dieser Unternehmen durch eine Begrenzung auf die forderungswürdige Sachverhalte begegnet werden. Mit einer Anhebung der Sockelbeträge und der ermäßigten Steuersätze sollen zudem Unternehmen mit einem geringen Energiebedarf von den Steuerbegünstigungen ausgeschlossen und der Spitzenausgleich für besonders energieintensiv produzierenden Unternehmen soll abgesenkt werden.
Zudem plant die Regierung zahlreiche Änderungen im Bereich der Hartz-IV-Empfänger: So soll der befristete Zuschlag für Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wegfallen und das Elterngeld gekürzt werden. Die Anrechungsfreibetrag des Elterngeldes bei Bezug von Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II), nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) und nach Paragraf 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag) soll aufgehoben werden. Zudem soll laut Gesetzentwurf die Heizkostenkomponente im Wohngeldrecht wegfallen.
Die Bundesregierung erwartet durch diese Maßnahmen für den Bund im kommenden Jahr eine Entlastung von 3,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2012 soll diese 5,38 Milliarden Euro betragen und 2013 insgesamt 5,68 Milliarden Euro. 2014 schließlich soll der Bund um 4,81 Milliarden Euro entlastet werden.
Die Einführung der Luftverkehrssteuer soll die Luftverkehrsunternehmen zusätzlich 1 Milliarde Euro kosten. Mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern sind davon ebenfalls betroffen, heißt es im Gesetzentwurf. Jedoch würden durch die Steuerbefreiung für Rundflüge und Inselverkehre in diesem Sektor tätigen Luftverkehrsunternehmen nicht belastet. Es sei davon auszugehen, dass die Luftverkehrssteuer regelmäßig auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben werden würden. Wegen der ”moderaten Steuersätze“ der Luftverkehrssteuer in Höhe von acht Euro, 25 Euro und 45 Euro erwartet die Regierung nur geringe Ausweichreaktionen auf Abflüge von Nachbarländern.
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