Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2010 > Keine Energiesteuer auf Brennholz und Holzkohle vorgesehen
Berlin: (hib/HLE/AW) Auf Brennholz und Holzkohle wird keine Energiesteuer erhoben. Diese Klarstellung ”zur Verbesserung der Rechtssicherheit“ enthält der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ( 17/3055). Brennholz unterliege auch in Form von Pellets, Briketts oder Scheiten nicht der Energiesteuer, heißt es in dem Entwurf.
Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass Wasserfahrzeuge im Hafen, die ihren Strombedarf von Land her decken und nicht über die eigene Generatoren-Stromversorgung, diesen Strom steuerbefreit beziehen können. ”Die Regelung soll wirtschaftliche Anreize zur Inanspruchnahme der Landstromversorgung von Schiffen schaffen, weil dadurch die Schadstoff-, Kohlendioxid-, Partikel- und Lärmemissionen in Häfen wesentlich gesenkt werden können“, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Schiffe würden während der Hafenliegenzeiten erhebliche Mengen an Strom zum Beispiel für den Betrieb von Kühlcontainern verbrauchen. Die Abgase der Schiffsgeneratoren, die steuerfreies Mineralöl verwenden, würden zur Beeinträchtigung der Luftqualität in den Seehäfen beitragen. In Travemünde seien Schiffe für 90 Prozent der Schwefeloxid- und 80 Prozent der Stickoxidemissionen verantwortlich.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft vor. Beim steuerbegünstigten Agrardiesel wird der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2005 eingeführte Selbstbehalt von 350 Euro gestrichen. Außerdem entfällt die Obergrenze von 10.000 Liter Agrardiesel pro Betrieb. Damit werde der forst- und landwirtschaftliche Sektor vor dem Hintergrund der weithin ungleichen Besteuerung von Agrardiesel im EU-Vergleich verstärkt entlastet.
Die Neuregelungen sollen zu Steuermindereinnahmen von insgesamt 358 Millionen Euro im Jahr beim Bund führen.
In einer Stellungnahme kritisiert der Bundesrat unter anderem, dass Deponiegas und Klärgas entgegen der bisherigen Regelung von der Steuerbefreiung ausgenommen werden sollen.
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