Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Hartz IV-Empfänger sollen weiter Riester-Förderung erhalten
Berlin: (hib/HLE/KT) Bezieher von Arbeitslosengeld II sollen auch in Zukunft eine Riester-Förderung erhalten. Dies kündigte die Bundesregierung am Mittwoch im Finanzausschuss bei den Beratungen über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 ( 17/2249, 17/2823) an. Ohne diese Gesetzesänderungen würde der Anspruch von Hartz IV-Empfängern auf die staatliche Zulage für die Riester-Rente mit dem Wegfall der Rentenversicherungspflicht ebenfalls entfallen.
Keine weiteren Veränderungen will die Regierung bei der Behandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht vornehmen. Beim Ehegattensplitting gelte ein besonderer Gesetzeszweck. Das Splitting solle eine Erleichterung für die Entscheidung von Eheleuten für mehr Kinder sein, erläuterte ein Vertreter der Regierung. Dies sei ein erheblicher Unterschied zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen bei der Erbschaftsteuer, wie sie im Entwurf des Jahressteuergesetzes vorgesehen ist. Mit den Aussagen der Regierung zeigte sich die Linksfraktion nicht zufrieden. Sie forderte eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen und wies darauf hin, dass Lebenspartner Kinder adoptieren könnten und Kinder auch in Lebenspartnerschaften mitgebracht werden könnten. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte Änderungen am Einkommensteuerrecht ab und verwies auf laufende Verfassungsgerichtsverfahren. An den ”Leitplanken“ der Urteile werde man sich dann orientieren.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, an der zahlreiche Veränderungen vorgenommen werden sollen. Die Fraktion forderte die Abschaffung dieser Steuer, die für Kapitalerträge einen pauschalen Steuersatz von 25 Prozent vorsieht. Durch die geplanten Änderungen würden in Zukunft Menschen, die allein von Kapitalerträgen leben würden und keine anderen Einkünfte hätten, sogar Wohnungsbauprämie bekommen. Die Bundesregierung widersprach der Fraktion mit dem Hinweis, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Zinsurteil einen im Vergleich zu anderen Steuersätzen niedrigeren Satz auf Kapitalerträge zugelassen habe. Die Unionsfraktion unterstützte diese Auffassung mit dem Hinweis, die Abgeltungsteuer sei ein Beitrag zur Steuervereinfachung. Die FDP-Fraktion wies Vorwürfe der SPD-Fraktion zurück, das Jahressteuergesetze führe zu einer weiteren Komplizierung des Steuerrechts. Die Koalition werde außerdem ein Steuervereinfachungsgesetz vorlegen, kündigte die FDP-Fraktion an.
In der Sitzung ging es ebenfalls um einen Gesetzentwurf der Linksfraktion ( 17/255), der eine Abschaffung des steuerlichen Progressionsvorbehalts zum Ziel hat. Die Fraktion begründete den Vorstoß mit dem Hinweis, Arbeitnehmer, die Kurzarbeit gehabt hätten, müssten vor ”bösen Überraschungen“ durch Steuernachzahlungen geschützt werden. Die SPD-Fraktion warf der Linksfraktion vor, sie spiele Arme gegen Arme aus. Empfänger von Transferleistungen würden gegenüber Arbeitnehmern mit gleich hohem Einkommen bevorzugt. Die Unionsfraktion kritisierte den Vorschlag der Linksfraktion als ”populistisch“.
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