Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Union und FDP wollen sich beim Thema "Kosten der Unterkunft" nicht treiben lassen
Berlin: (hib/ELA) Bei der ersten Diskussion des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/3058) mit dem Titel ”Leistungskürzungen bei den Unterkunftskosten im Arbeitslosengeld II verhindert – Vermittlungsverfahren mit den Ländern unverzüglich aufnehmen“ zeichnete sich eine Ablehnung der Mehrheit der Mitglieder im Ausschuss für Arbeit und Soziales ab. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag, dass die Regierung die Bundesbeteiligung an den Wohnkosten der Hartz-IV-Empfänger ”entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung“ berechnen und dementsprechend die Bundesbeteiligungen für das Jahr 2010 auf 35,8 Prozent und für den Bundeshaushalt 2011 auf 37,7 Prozent festlegen soll. Bei der Diskussion im Ausschuss forderten die Grünen, dass das derzeitige ”intransparente Verfahren der Kostenaufteilung“ beendet werden müsse. Der bisherige Maßstab für die Berechnung des Bundesanteils – die Zahl der Bedarfsgemeinschaften - sei nicht geeignet, die gestiegenen Heizkosten etwa würden nicht in der Berechnung abgebildet. Zudem forderten die Grünen, dass die seit dem Jahr 2007 geltenden Sonderquoten für die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz aufgehoben werden müssten. Darüber hinaus solle die Regierung bei der geplanten Hartz-IV-Reform auf die von ihr angestrebte Pauschalierung der Unterkunftsleistungen verzichten. Es bestehe die Gefahr von ”Ghettobildungen“, hieß es bei den Grünen.
Die Linksfraktion stimmte der Grünenfraktion zu, ”auch wir sind der Meinung, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sich an den tatsächlichen Kosten orientieren soll“, hieß es dort. Die Linke stütze die Kritik an den von der Regierung geplanten Pauschalleistungen für die Unterkunft und an der bisherigen Sonderbehandlung von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Die SPD-Fraktion kündigte ihre Enthaltung an. Als sich Bund und Länder seinerzeit für die Berechnungsformel entschieden hätten, sei ihnen ”keine bessere eingefallen“. Wenn man sich die Zahlen anschaue, dann zeige sich, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinke, die tatsächlichen Kosten der Unterkunft jedoch durch den Anstieg der Energiepreise gestiegen seien. Man glaube allerdings, dass die Kosten durch ein Sinken der Energiepreise auch wieder zurückgehen würden, hieß es auf Seiten der SPD, ”Ich sehe keine bessere Bezugsgröße als die Zahl der Bedarfsgemeinschaften“, sagte eine Vertreterin der SPD-Fraktion.
Union und FDP zeigten sich ablehnend. Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates habe in der vergangenen Nacht getagt, und werde am 14. Oktober wieder tagen. ”Das was Sie fordern, findet ja statt“, hieß es bei der Union in Richtung Grüne. Zudem werde demnächst ohnehin über die genaue Festlegung der Kosten der Unterkunft für das Jahr 2011 beraten, dann könne man im Bundestag darüber diskutieren. ”Was sie fordern, bedeutet, dass das volle finanzielle Risiko von Preissteigerungen beim Bund läge“, hieß es aus der FDP-Fraktion, ”das kann nicht unser Interesse sein“.
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