Anhörung zu den künftigen Hartz-IV-Regelsätzen

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Die Initiativen der Fraktionen und der Bundesregierung zur Ermittlung und Finanzierung der Hartz-IV-Regelsätze sind am Montag, 22. November 2010, Gegenstand einer vierstündigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke). Geladen sind 16 Institutionen und sieben Einzelsachverständige, die zu dem Vorhaben Stellung nehmen sollen.

Die Anhörung beginnt um11 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und soll bis gegen 15 Uhr dauern. Anlass für die Neubemessung der Regelsätze ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010.

CDU/CSU und FDP: Fünf Euro mehr im Monat

CDU/CSU und FDP haben in ihrem Gesetzentwurf ( 17/3404) vorgeschlagen, den Hartz-IV-Regelsatz zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro monatlich zu erhöhen. Die Regelsätze für Kinder sollen unverändert bleiben. Kinder und Jugendliche aus Familien, die Hartz IV beziehen, sollen ab Januar zusätzlich gezielt bei der Bildung und der gesellschaftlichen Teilhabe gefördert werden.

Bei Schülerinnen und Schülern sollen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden. Geplant ist, für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres zu berücksichtigen. Mehraufwendungen für das Mittagessen in der Schule sollen ebenfalls berücksichtigt werden.

Bundesanteil an Unterkunfts- und Heizkosten

Zugleich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine siebte Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgelegt ( 17/3631). Danach wird sich der Bund 2011 mit durchschnittlich 25,1 Prozent an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose beteiligen. In Baden-Württemberg beträgt der Bundesanteil 28,5 Prozent, in Rheinland-Pfalz 34,5 Prozent und in den übrigen Bundesländern 24,5 Prozent.

In seiner Stellungnahme zu diesem Regierungsentwurf hatte der Bundesrat die Formel kritisiert, weil sie sich auf einen "unangemessenen Maßstab" stütze, sodass die Länder nicht wie ursprünglich geplant um 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet würden. In ihrer Gegenäußerung dazu hat die Regierung allerdings betont, sie wolle die Formel zur Berechnung der Geldströme zwischen Bund, Ländern und Kommenen nicht ändern ( 17/3683).

SPD will Mindestlohn von 8,50 Euro

Die SPD fordert in ihrem Antrag ( 17/3648) einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Sie verlangt ferner, die sogenannte Referenzgruppe, die die statistische Grundlage der Berechnungen bildet, anders zusammenzusetzen. Gemeint sind jene Haushalt, die ihre Ausgaben über Monate aufgeschrieben haben und aus deren Konsumverhalten Union und FDP die Höhe der Hartz-Sätze ableiteten.

Nach dem Willen der SPD sollen die untersten 20 Prozent der nach der Einkommenshöhe geschichteten Haushalte erst dann gebildet werden, nachdem die nicht zu berücksichtigenden Haushalte aus der Gesamtstichprobe herausgerechnet worden sind. Nicht zu berücksichtigende Haushalte seien jene, die angegeben hätten, von Hartz IV oder vergleichbaren Sozialleistungen zu leben.

Linke: Existenznotwendigen Bedarf decken

Die Linke hat einen Antrag ( 17/2934) vorgelegt, in dem sie sich auf die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts bezieht, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dem Grunde nach unverfügbar sei und eingelöst werden müsse. Der Leistungsanspruch müsse so ausgestaltet werden, "dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt".

Die Linke will eine Kommission einrichten zur "künftigen Ausgestaltung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums".

Grüne: Bundesbeteiligung festlegen

Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag ( 17/3058) auf, die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu den Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger wieder aufzunehmen.

Die Regierung solle die Bundesbeteiligung entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung berechnen und die Bundesbeteiligungen für 2010 auf 35,8 Prozent und für 2011 auf 37,7 Prozent festlegen.

Tatsächliche Ausgaben als Maßstab

In einem weiteren Antrag ( 17/3435) verlangt die Fraktion, den Bedarf der Hartz-IV-Sätze einheitlich auf Basis der unteren 20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Haushalte zu ermitteln. Zum Maßstab müssten die "tatsächlichen Ausgaben der Haushalte" genommen werden.

Für Kinder und Jugendliche solle es "gezielte Sachleistungen und einen schnellen und qualitativ hochwertigen Ausbau von Kindertageseinrichtungen und schulen geben, heißt es in dem Antrag. (vom)

Zeit: Montag, 22. November 2010, 11 bis 15 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail:  arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich im Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.