Zurückweisungsbeschwerde nach der Zivilprozessordnung

Recht/Antwort - 16.11.2010

Berlin: (hib/BOB/TYH) Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeit, gegen die Zurückweisungsbeschwerde nach der Zivilprozessordnung (ZPO) ein Rechtsmittel einzulegen. Dies ist ihrer Antwort ( 17/3517) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/3351) zu entnehmen. Bisher ist in der ZPO geregelt, dass das Berufungsgericht die Berufung durch einstimmigen Beschluss unverzüglich zurückweisen kann, wenn es davon überzeugt ist, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Dieser Beschluss ist bislang nicht anfechtbar.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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