SPD fordert konsequente Umsetzung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag - 11.11.2010

Berlin: (hib/JOH/KTK) Deutschland soll als nicht ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ab 2011 für die weltweite Durchsetzung des Rechts auf Wasser und Sanitärversorgung werben. Das fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag ( 17/3652) anlässlich des diesjährigen internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember. Auch solle die Regierung im Rahmen der Europäischen Union, im Europarat sowie bi- und multilateral deutlich machen, dass das Menschenrecht auf sauberes Wasser und Sanitärversorgung eine wesentliche Voraussetzung sei, um die Millenniumsentwicklungsziele zu erreichen. Insbesondere solle sie dafür sorgen, dass das Menschenrecht während der Trio-Ratspräsidentschaft von Spanien, Belgien und Ungarn ein menschenrechtlicher Schwerpunkt der Europäischen Union bleibt und dass es insbesondere für die Länder Afrikas südlich der Sahara in die Road Map des 3. EU-Afrika-Gipfels Ende November 2010 aufgenommen wird.

In der Begründung des Antrags schreibt die Fraktion, besonders die Lage in Subsahara-Afrika und Südasien sei ”dramatisch“. Jedes Jahr stürben weltweit mehr Menschen an wasserbedingten Krankheiten als an Malaria und Aids oder durch bewaffnete Konflikte. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen habe am 30. September 2010 das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung anerkannt. Jetzt gelte es, dieses Recht konsequent in die Praxis umzusetzen. Unter anderem müssten Geberländer und von Wasserproblemen betroffene Staaten weiter sensibilisiert werden. Als ebenfalls notwendig erachtet es die SPD-Fraktion, dass die Geberländer bis 2015 0,7 Prozent ihres Bruttonationalproduktes für Entwicklungszusammenarbeit ausgeben (ODA-Quote), so wie es international vereinbart worden sei. Auch Deutschland müsse den vereinbarten Stufenplan einhalten.

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