Die Linke will Europäische Menschenrechtskonvention weiter fördern

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag - 11.11.2010

Berlin: (hib/JOH/KTK) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, alle Zusatzprotokolle der Europäischen Menschenrechtskonvention zur vollständigen Ratifizierung beim Bundestag einzureichen. Auch soll sie den Prozess des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention kritisch begleiten und sicherstellen, dass die hohen Standards der Konvention nicht unterlaufen werden. Das schreibt die Fraktion in einem Antrag ( 17/3658), über den das Bundestagsplenum am heutigen Donnerstag zusammen mit einem interfraktionellen Antrag von CDU/CSU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SPD ( 17/3423) abstimmt.

Versuchen, die universelle Geltung der Menschenrechte in Frage zu stellen, solle die Bundesregierung mit größter Entschiedenheit entgegentreten, heißt es darin weiter. Eine weitere Forderung der Linksfraktion an die Bundesregierung lautet, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in vollem Umfang Beachtung finden.

Nach Ansicht der Abgeordneten muss die Menschenrechtskonvention geschützt und weiter durchgesetzt werden. In der Begründung des Antrags heißt es, sie dürfe ”niemals zu einer Hülse verkommen“. Der 60. Jahrestag der Unterzeichnung sei ein Anlass, die Bedeutung der Konvention für ein demokratisches und rechtsstaatliches Europa zu würdigen und weiter zu befördern.

Allerdings kritisiert die Linksfraktion, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer Auffassung nach der Intention Europäischen Menschenrechtskonvention oft nicht gerecht werde. Als Beispiele nennen die Abgeordneten die deutsche Asyl- und Abschiebepolitik und die Religionsfreiheit. Daher fordern sie die Regierung explizit auch auf, ”die universellen Menschenrechte in Deutschland mit größter Entschiedenheit zu schützen“. Ferner solle sie den wiederholten Aufforderungen des Europarats zur Verbesserung der demokratischen Teilhabe der Migrationsbevölkerung in den Mitgliedstaaten nachkommen. Zu diesem Zweck solle sie unter anderem die Einbürgerung von Migranten unter Hinnahme mehrfacher Staatsangehörigkeiten erleichtern.

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