Subsidiärer Schutz

Inneres/Kleine Anfrage - 16.11.2010

Berlin: (hib/STO/TYH) Nach der Gesamtzahl der in Deutschland Ende September 2010 anerkannten subsidiär geschützten Ausländern erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 17/3593). Subsidiären Schutz erhalten laut Bundesinnenministerium ”Ausländer, die Abschiebungsschutz genießen, weil ihnen die konkrete Gefahr der Todesstrafe oder der Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht oder weil die Unzulässigkeit der Abschiebung aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention resultiert“. Subsidiärer Schutz wird demnach auch gewährt, wenn bei Abschiebung eine ”erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht“.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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