Regierung legt Gesetzentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz vor

Haushalt/Gesetzentwurf - 10.11.2010

Berlin: (hib/MIK/KT) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 17/3632) zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vorgelegt. Damit reagiert die Regierung auf einen Beschluss des Verfassungsgerichts vom 8. Dezember 2009, in dem die Kürzung des Ausgleichsbetrages für Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt wurde.

Neben diesem Fall werden mit dem Gesetzentwurf auch steuerliche und einige verkehrsrechtliche Regelungen, die durch die sogenannte Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 eingeführt wurden, durch eine inhaltsgleiche Neufassung bestätigt, schreibt die Regierung. Durch eine formell verfassungsgemäße Bestätigung dieser Normen durch den Gesetzgeber werde insoweit Rechtsicherheit gewährleistet.

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