Klaus-Peter Flosbach, CDU/CSU

Diplom-Kaufmann, selbständiger Wirtschaftsberater

Wahlkreis 100 Oberbergischer Kreis
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 8. Januar 1952 in Wipperfürth; katholisch; verheiratet, drei Kinder.

Betriebswirtschaftsstudium Universität Köln, Abschluss 1979 als Diplom-Kaufmann.

1979 bis 1992 Angestellter in Finanzunternehmen, seit 1992 selbständiger Wirtschaftsberater.

1999 bis 2002 Mitglied der Landschaftsversammlung Rheinland.

1972 Eintritt in die CDU, 1974 bis 1984 Stadtverbands-, Kreis- und Bezirksvorsitzender der Jungen Union, 1987 bis 1991 Kreisvorsitzender der Mittelstandsvereinigung, 1989 bis 1995 Kreisschatzmeister der CDU, seit 1995 CDU-Kreisvorsitzender Oberberg. 1979 bis 1982 Stadtrat in Wipperfürth, 1994 und seit 1999 Mitglied im Oberbergischen Kreistag, dort 1999 bis 2002 CDU-Fraktionsvorsitzender.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Klaus-Peter Flosbach, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • Finanzausschuss

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Selbständiger Wirtschaftsberater (Finanzdienstleistungen), Waldbröl,

Vertragspartner K, 2009, Stufe 3

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Oberbergischer Kreis, Gummersbach,

Mitglied des Kreistages

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Stiftung Lichtbrücke für soziale Entwicklung und Frieden, Engelskirchen,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.

Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".