Dr. Peter Gauweiler, CDU/CSU

Rechtsanwalt, Publizist, Staatsminister a. D.

Wahlkreis 220 München-Süd
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 22. Juni 1949 in München; evangelisch-lutherisch; verheiratet, vier Kinder.

Abitur. Studium der Rechte, 1978 Promotion zum Dr. jur.

Rechtsanwalt und Autor in München.

Ehrenfreund der Stadt Tel Aviv, Ehrenbürger der Stadt Marktredwitz, Ehrenoffizier der Gebirgsschützenkompanie Traunstein, Ehrenmitglied der bayerischen Heimat- und Trachtenvereine Isargau, Ehrenmitglied im Trachtenverein München-Großhadern; 1986 Verleihung der Medaille "München leuchtet - den Freunden Münchens" in Gold, 1989 Verleihung des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, 1991 Verleihung des Bayerischen Verdienstordens.

1972 bis 1982 Mitglied des Stadtrates der Landeshauptstadt München, 1982 bis 1986 berufsmäßiger Stadtrat und Leiter des Kreisverwaltungsreferates der Landeshauptstadt München; 1990 bis 2002 Mitglied des Bayerischen Landtags; Oktober 1986 bis Oktober 1990 Staatssekretär im Bayerischen Staatministerium des Innern, Oktober 1990 bis März 1994 Bayerischer Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen.

Mitglied des Bundestages seit 2002; in der 15. Wahlperiode stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien.


Kontakt

Dr. Peter Gauweiler, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Unterausschuss "Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik"

Ordentliches Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss
  • Unterausschuss "Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik"

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Innenausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwälte Bub, Gauweiler & Partner, München,

Rechtsanwalt

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte

Bub, Gauweiler & Partner, München

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.

Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".