Dr. Gerd Müller, CDU/CSU

Diplomwirtschaftspädagoge, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wahlkreis 256 Oberallgäu
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 25. August 1955 in Krumbach, Schwaben; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

Kaufmännische Ausbildung. Abitur. Wehrdienst. Studium der Pädagogik, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, Staatsexamen, Diplom, Promotion.

1980 bis 1989 berufstätig als Oberregierungsrat im Grundsatzreferat des bayerischen Wirtschaftsministeriums, stellvertretender Pressesprecher des bayerischen Wirtschafts- und Verkehrsministers.

1987 bis 1991 Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern, seit 1993 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Schwaben. 1978 bis 1988 Zweiter Bürgermeister und Kreisrat; 1989 bis 1994 Mitglied des Europäischen Parlaments.

Mitglied des Bundestages seit 1994; bis November 2005 stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landesgruppe, außen- und europapolitischer Sprecher; seit 22. November 2005 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, jetzt bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


Kontakt

Dr. Gerd Müller, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Berlin,

Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Fachhochschule Kempten, Kempten,

Mitglied des Kuratoriums

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutscher Heilbäderverband e.V., Berlin,

Präsident, ehrenamtlich, monatlich, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.

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