Marianne Schieder, SPD

Juristin

Wahlkreis 234 Schwandorf
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 23. Mai 1962 in Schwarzberg; römisch-katholisch.

Gymnasium, Abitur. Studium der Rechtswissenschaften, erstes und zweites juristisches Staatsexamen.

Bundesvorsitzende der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB), danach Landesgeschäftsführerin der KLJB Bayern.

Mitglied bei KLJB, BRK, ver.di, Katholischer Frauenbund, AWO, VCD, VdK, KAB, Amnesty International, LBV, Bergwacht, Siedlerbund, im Knappenverein Wölsendorf, Kleintierzüchterverein, Obst- und Gartenbauverein, Krankenhausförderverein Nabburg und verschiedener Sportvereine.

Seit 1990 Mitglied der SPD, Ortsvereinsvorsitzende in Wernberg-Köblitz, SPD-Kreisvorsitzende im Landkreis Schwandorf, Unterbezirksvorsitzende Schwandorf-Cham, stellvertretende Vorsitzende des SPD-Bezirks Oberpfalz. Markträtin in Wernberg-Köblitz, Kreisrätin im Landkreis Schwandorf, stellvertretende Landrätin, 1994 bis 2005 Mitglied des Bayerischen Landtags.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Marianne Schieder, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Rechtsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Europarecht

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Absatzförderungsfonds der deutschen

Land- und Ernährungswirtschaft, Bonn,

Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich

Landkreis Schwandorf, Schwandorf,

Mitglied des Kreistages und zweite Stellvertreterin des Landrates

Markt Wernberg-Köblitz, Wernberg-Köblitz,

Mitglied des Marktrates

Zweckverband Sparkasse im Landkreis Schwandorf, Schwandorf,

Mitglied des Verwaltungsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.

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