Florian Toncar, FDP

Rechtsanwalt

Wahlkreis 260 Böblingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 18. Oktober 1979 in Hamburg.

1999 Abitur am Goldberg-Gymnasium Sindelfingen. Wehrdienst beim Fernmelderegiment 220 in Donauwörth. 2000 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, Cambridge und Heidelberg, 2005 erstes Juristisches Staatsexamen, 2007 zweites juristisches Staatsexamen.

Mitglied im Verein der Freunde des Goldberg-Gymnasiums, der Selwyn College Association Cambridge, der Literarischen Gesellschaft Scheffelbund, bei der DLRG, der Deutschen Atlantischen Gesellschaft und der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

Seit 1998 Mitglied der FDP, 2003 bis 2006 Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Baden-Württemberg und Mitglied im erweiterten Bundesvorstand, Mitglied im FDP Landes- und Bezirksvorstand Baden-Württemberg bzw. Region Stuttgart, seit 2008 Kreisvorsitzender der FDP Böblingen.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Florian Toncar, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
  • Finanzausschuss
  • Rechtsausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Vorsitz

  • Gremium gemäß § 10a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Ordentliches Mitglied

  • Gremium gemäß § 10a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Böblingen, Böblingen,

Mitglied des Kreistages

Zweckverband Flugfeld Böblingen/Sindelfingen, Böblingen,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen, Böblingen,

Mitglied des Verwaltungsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.

Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".