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Befragungen und Beratungen
Information ist eine wesentliche Voraussetzung für die Kontrolle der Regierung. Deshalb hat der Bundestag verschiedene Formen der Befragung und Beratung im Parlament etabliert, die von den Abgeordneten und damit auch von der Opposition in Anspruch genommen werden können.
Dazu gehören:
Kleine und Große Anfragen
Eine häufig genutzte Form der Regierungskontrolle sind die so genannten Kleinen und Großen Anfragen.
Mindestens fünf Prozent der Abgeordneten oder eine Fraktion sind notwendig, um in schriftlicher Form Fragen zu einem bestimmten Thema an die Regierung zu stellen. Die Fragen werden an den Bundestagspräsidenten geleitet. Dieser gibt sie mit der Aufforderung zur Beantwortung an die Bundesregierung weiter.
Kleine Anfragen beantwortet die Regierung ausschließlich in schriftlicher Form. Große Anfragen werden hingegen auch im Bundestag debattiert. Da es sich bei Großen Anfragen meist um wichtige politische Themen handelt, hat die Opposition so die Möglichkeit, kritische Fragen in den öffentlichen Sitzungen zu stellen und ihre Meinung darzustellen.
In der 14. Wahlperiode sind beispielsweise 156 Große Anfragen und 2070 Kleine Anfragen eingebracht worden.
Schriftliche Fragen und Fragestunde
Auch einzelne Abgeordnete haben Kontrollrechte. So kann jedes Bundestagsmitglied monatlich bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Regierung richten. Diese Fragen sollen innerhalb einer Woche nach Eingang im Bundeskanzleramt beantwortet werden. Fragen und Antworten werden in einer wöchentlichen Drucksache veröffentlicht.
Darüber hinaus hat jeder Abgeordnete das Recht, für die so genannte Fragestunde bis zu zwei Fragen pro Sitzungswoche an die Regierung zu richten. Jede Frage darf in zwei Unterfragen unterteilt sein.
Die Fragen werden in der Fragestunde von der Regierung mündlich beantwortet. Dabei können der Fragesteller und andere Abgeordnete Zusatzfragen stellen. Die Fragestunden können pro Sitzungswoche eine Gesamtdauer von drei Stunden erreichen. Ist der Fragesteller in der Fragestunde nicht anwesend, werden seine Fragen auf entsprechende Bitte hin schriftlich beantwortet.
Aktuelle Stunde
Wenn die Abgeordneten mit den Auskünften der Regierung in der Fragestunde nicht zufrieden sind, können fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages oder eine Fraktion eine Aktuelle Stunde beantragen. Diese findet direkt im Anschluss an die Fragestunde statt.
Aktuelle Stunden können aber auch ohne vorangegangene Fragestunde als Aussprache zu Themen von allgemeinem aktuellem Interesse stattfinden. Dafür müssen sie vom Ältestenrat vereinbart oder von fünf Prozent der Abgeordneten beantragt worden sein.
Die Abgeordnetenbeiträge dürfen nicht länger als fünf Minuten dauern, und die Anzahl der Redner ist begrenzt. In der 16. Wahlperiode hat man sich auf vier Redner für die CDU/CSU-Fraktion, vier für die SPD-Fraktion, einen für die FDP-Fraktion, einen für die Fraktion Die Linke und einen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geeinigt. Die Fraktion, die die Aktuelle Stunde beantragt hat, kann einen zusätzlichen Redner stellen.
Regierungsbefragungen
Unmittelbar nach der mittwochs stattfindenden internen Sitzung der Bundesregierung – der so genannten Kabinettssitzung – haben die Abgeordneten des Bundestages eine weitere Möglichkeit, Fragen von aktuellem Interesse an die Regierungsmitglieder zu stellen.
Diese Regierungsbefragung findet in Sitzungswochen mittwochs um 13 Uhr im Plenum des Bundestages statt und dauert rund 30 Minuten. Sie ist eine besonders kompakte Form der Information über die Ergebnisse der Beratungsgespräche der Regierung und dient der Erstinformation der Abgeordneten.