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Die Prüfung der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 ist Sache des Deutschen Bundestages.
Die Frist zur Einlegung eines Wahleinspruchs gegen die Europawahl 2009 begann mit dem Wahltag und endete gemäß § 2 Absatz 4 WPrüfG zwei Monate nach dem Wahltag mit Ablauf des 7. August 2009.
Gegen die Europawahl wurden insgesamt 54 Einsprüche eingelegt.
Themen waren unter anderem die Fünf-Prozent-Sperrklausel und die Briefwahl.
Der Deutsche Bundestag hat am 17. März 2010 24 Einsprüche gegen die Europawahl 2009 entsprechend der ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (Bundestagsdrucksache 17/1000) zurückgewiesen (Plenarprotokoll 17/30, S. 2804).
Am 8. Juli 2010 hat er entsprechend der zweiten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (Bundestagsdrucksache 17/2200) 26 weitere Einsprüche zurückgewiesen und vier Verfahren eingestellt. (Plenarprotokoll 17/55, S. 5629).
Damit ist die Prüfung der Europawahl 2009 durch den Deutschen Bundestag abgeschlossen.
Stand: 28.07.2010