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Der Arbeitsbereich des Ausschusses deckt sich mit Ausnahme der Haushaltspolitik mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen. Aufgabe des Finanzausschusses ist es, Gesetzentwürfe, Anträge, Berichte, Entschließungen sowie Vorlagen der Europäischen Union insbesondere aus dem Bereich der Steuerpolitik federführend zu beraten. Hinzu kommen Vorlagen aus den Bereichen Geld, Kredit, Finanz- und Kapitalmarkt sowie Versicherungen, die dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden.
Darüber hinaus bekommt der Finanzausschuss Vorlagen zur Mitberatung überwiesen, wenn sie die oben genannten Themen berühren, zum Beispiel die Steuerpolitik. Hierzu gibt der Finanzausschuss seine Empfehlungen an den jeweils federführenden Ausschuss ab.
Stehen in den Ausschüssen Vorlagen zur Diskussion, die dem Finanzausschuss weder zur Federführung noch zur Mitberatung überwiesen wurden, kann er sich gleichwohl gutachtlich zu Wort melden, wenn die Vorlagen seinen Themenbereich berühren.
Regelmäßig berät der Finanzausschuss zudem über die halbjährliche Steuerschätzung, die wichtige Erkenntnisse zur Einschätzung der Situation des Staatshaushaltes liefert.
Berichte vom ECOFIN-Rat
In seinen Sitzungen lässt sich der Finanzausschuss regelmäßig vom Bundesministerium der Finanzen über die Tagungen der Finanzminister der Europäischen Union (so genannter ECOFIN-Rat) informieren.
Mitglieder des Ausschusses
Der Finanzausschuss spiegelt, wie alle Bundestagsausschüsse, die Mehrheitsverhältnisse des Deutschen Bundestages wider. Der Finanzausschuss hat z. Zt. 37 Mitglieder. Davon gehören 14 Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU, 9 Mitglieder der Fraktion der SPD, 6 Mitglieder der Fraktion der FDP, 4 Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. und 4 Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.
Den Vorsitzenden im Finanzausschuss stellen traditionell die Regierungsparteien. In dieser Legislaturperiode hat Dr. Volker Wissing, Abgeordneter der FDP-Fraktion, den Vorsitz inne. Stellvertretender Vorsitzender ist Klaus-Peter Flosbach von der CDU/CSU-Fraktion.
Jede der im Ausschuss vertretenen Fraktionen bestimmt aus ihren Reihen sogenannte Obmänner oder Obfrauen, die auch als steuerpolitische Sprecher in der Öffentlichkeit auftreten. Der Vorsitzende und die Obleute des Finanzausschusses treffen sich bei Bedarf zu Besprechungen, in denen grundsätzliche Fragen der Arbeit des Finanzausschusses erörtert sowie Zeitpläne zu wichtigen Gesetzesvorhaben vor beraten werden.
Die Koalitionsvereinbarung als Blaupause für die Gesetzgebung
Gesetzentwürfe können laut Grundgesetz beim Bundestag von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages und vom Bundesrat eingebracht werden (Art. 76 Abs. 1 GG). Dabei stellen die Gesetzentwürfe der Bundesregierung die nach Zahl und Gewicht bedeutendsten Vorlagen dar. Geht es um die schließlich verkündeten Gesetze, beruht sogar der Großteil auf Gesetzesinitiativen der Bundesregierung und nur ein kleinerer Teil auf Bundestags- oder Bundesratsinitiativen.
Politisch bedeutsame Regierungsvorlagen zur Steuergesetzgebung haben, bevor sie in den Finanzausschuss gelangen, eine Reihe von Stationen im politischen Willensbildungsprozess zu durchlaufen. Am Beginn des Prozesses stehen Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen über die Eckdaten des Gesetzesvorhabens. Pate stehen dabei oft Wahlprogramme, insbesondere wenn es sich um Gesetzesvorhaben zu Beginn einer Legislaturperiode handelt. Bei diesen Vereinbarungen spielen die führenden Finanzpolitiker eine wichtige Rolle. Die Koalitionsvereinbarungen werden dann zur Grundlage des im Bundesfinanzministerium zu erarbeitenden sogenannten Referentenentwurfs.
Über den Bundesrat zum Bundestag
Im Anschluss an eine Anhörung der Verbände beim Ministerium, die Erörterung des Referentenentwurfs mit den Ländern und die Ressortgespräche innerhalb der Bundesregierung entsteht dann der Kabinettentwurf, der schließlich durch Kabinettbeschluss zum Regierungsentwurf wird.
Nach Zuleitung des Regierungsentwurfs an den Bundesrat kann dieser grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen zu der Vorlage Stellung nehmen. Die Vertreter der Bundesregierung haben den Regierungsentwurf bei der Vorbereitung dieser Stellungnahme in den Ausschüssen des Bundesrates zu vertreten.
Die nächste Etappe ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum des Deutschen Bundestages, an deren Ende die Überweisung der Gesetzesvorlage zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss steht. Nicht selten machen die Fraktionen im Parlament davon Gebrauch, einen Entwurf der Bundesregierung textgleich als Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag einzubringen, um auf diesem Weg eine früher einsetzende Gesetzesberatung auch im Parlament zu erreichen.
Öffentliche Anhörungen
Der etappenreiche Weg der Gesetzesvorhaben von der Koalitionsvereinbarung zum Finanzausschuss verdeutlicht, dass die Regierungsvorlage bei Beginn der Ausschussberatungen ein gewisses Reifestadium erreicht hat. Deshalb sind fundamentale Änderungen der Vorlage, das heißt Änderung ihrer Gesamtkonzeption im Ausschuss, die Ausnahme. Änderungen und Ergänzungen der Gesetzesvorlage gehören dagegen zum Tagesgeschäft im Ausschuss.
Zur öffentlichen Meinungsbildung und auch zu Änderungen der Gesetzesvorlage tragen die öffentlichen Anhörungen bei, zu denen Experten geladen werden, die nach Vorschlägen der Fraktionen durch den Ausschuss bestimmt werden. Diese Sachverständigen werden aus einem breiten Spektrum gesellschaftlicher Gruppen ausgewählt, wie den Spitzenverbänden der Wirtschaft, Wissenschaftlern, betroffenen Berufsgruppen sowie Gewerkschaftsvertretern. In der vorangegangenen 16. Legislaturperiode hat der Finanzausschuss 46 öffentliche Anhörungen durchgeführt. Je nach Umfang und Bedeutung der Gesetzesvorlage können die Anhörungen bis zu drei Tage, aber auch nur zwei Stunden in Anspruch nehmen. Die Anhörungen sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen werden in einem Wortprotokoll dokumentiert, das Interessierten auf dieser Internetseite zugänglich ist.
Von der Ausschussberatung zur abschließenden Lesung im Plenum
Die Beratung der Gesetzesvorhaben beginnt im Finanzausschuss in der Regel mit einer generellen Aussprache. Den Ausschussberatungen gehen meist wochen- oder sogar monatelange öffentliche Diskussionen voran, bei denen die Fraktionen ihre Standpunkte zu den Gesetzesvorhaben artikuliert haben. Außerdem setzen sich die Fraktionen in ihren jeweiligen Facharbeitskreisen und Fraktionsversammlungen selbst intensiv mit der Gesetzesvorlage auseinander. Daher kann der Ausschuss anlässlich der Grundsatzaussprache meist sofort in die Beratung wichtiger Einzelfragen der Vorlagen einsteigen, diese problematisieren und sie von Vertretern der Ministerien, meistens des Bundesministeriums der Finanzen, erläutern.
Kaum eine Gesetzesvorlage verlässt den Finanzausschuss unverändert. In Form von Änderungsanträgen werden die Vorstellungen der Koalitionsfraktionen und der Oppositionsfraktionen zur Abstimmung im Finanzausschuss gestellt. Über das Ergebnis der Abstimmungen und die letzte Fassung der Gesetzvorlage hat der Finanzausschuss in einer Beschlussempfehlung und einem Bericht das Plenum des Deutschen Bundestages zu informieren. Beschlussempfehlungen und Berichte des Finanzausschusses finden Sie ebenfalls auf dieser Internetseite. Das Plenum nimmt diese Beschlussempfehlung und den Bericht zur Grundlage seiner abschließenden Beratung und Abstimmung der Gesetzesvorlage.