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Der Verteidigungsausschuss hat sich am 16. Dezember 2009 als Untersuchungsausschuss konstituiert. Er hat die Aufgabe, den Luftangriff auf zwei von Taliban entführte Tanklastwagen am 3./4. September, die diesbezügliche Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung sowie die Vereinbarkeit der gewählten Vorgehensweise mit nationalen und multinationalen politischen, rechtlichen und militärischen Vorgaben für den Einsatz in Afghanistan zu untersuchen.
Der Verteidigungsausschuss ist der einzige Ausschuss im Bundestag, dem nach der Verfassung erlaubt ist, sich selbst als Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn dies mindestens ein Viertel seiner Mitglieder verlangt (Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes). Als Folge davon sind die Mitglieder des Untersuchungsausschusses mit denen im Verteidigungsausschuss identisch. Damit gehören dem Untersuchungsausschuss insgesamt 34 Mitglieder an. Den Vorsitz führt Dr. h. c. Susanne Kastner (SPD), die zugleich Vorsitzende des Verteidigungsausschusses ist.