Die Mitglieder des 1.
Untersuchungsausschusses "Gorleben" hatten beantragt zu
prüfen, ob die Protokolle der öffentlichen Sitzungen, wie
z. B. die Vernehmung von Zeugen, zeitnah im Internet
veröffentlicht werden können, um die Öffentlichkeit
umfassend über ihre Arbeit zu unterrichten. Dieser Antrag
wurde durch den zuständigen Ausschuss für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages rechtlich geprüft und kürzlich
abschlägig beschieden. Insbesondere soll verhindert werden,
dass zukünftige Zeugen nicht unvoreingenommen aussagen, ihr
Aussageverhalten an der Aussage anderer Zeugen ausrichten oder gar
mit diesen Absprachen treffen. Dieses würde die Arbeit des
Untersuchungsausschusses konterkarieren.
Die stenografischen Protokolle des 1. Untersuchungsausschusses
werden daher - der bisherigen parlamentarischen Praxis entsprechend
- erst nach Abschluss der Untersuchung zusammen mit dem
Abschlussbericht veröffentlicht werden.