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PPP: Für ein Jahr an eine US-High School oder ein Community College © picture-alliance
mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen; sie müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (31. Juli 2011) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein (Geburtstage vom 1.8.1993 bis 31.7.1996)
mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31. Juli 2011) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16, aber höchstens 24 Jahre alt sind (Geburtstage vom 1.8.1986 bis 31.7.1995); teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.
Einige Berufe (zum Beispiel Heilberufe) können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen sind daher von der Teilnahme am PPP ausgeschlossen. Genaue Informationen erteilt die für die Berufstätigen zuständige Austauschorganisation Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH.
sollten bis zum Beginn des Auslandsaufenthaltes ihren Wehr- oder Zivildienst geleistet haben. Der Wehrpflichtige hat beim zuständigen Kreiswehrersatzamt oder Bundesamt für Zivildienst bis spätestens 31. Oktober 2010 sicherzustellen, dass Wehr- oder Zivildienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen.
Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Green Card.