Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Datenhandbuch > 1. Bundestagswahlen > 1.20 Dauer der Wahlperioden
Stand: 31.3.2010
Die Dauer der Wahlperioden des Deutschen Bundestages ist in Artikel 39 Abs. 1 GG geregelt. Bis zur 7. Wahlperiode (1972–1976) galt folgende Bestimmung:
Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet vier Jahre nach dem ersten Zusammentritt oder mit seiner Auflösung.
Demnach endete die Wahlperiode – abgesehen bei vorzeitiger Parlamentsauflösung – genau vier Jahre nach Konstituierung, d. h. mit dem Ablauf des Kalendertages, der dem des ersten Zusammentritts entspracht.
Bereits durch die Änderung des Art. 39 Abs. 1 GG durch das 33. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 und 39) vom 23. August 1976 (BGBl. I S. 2381) wurde die Dauer der Wahlperioden in einem gewissen Maße variabel. Nach Art. 39 Abs. 2 GG muss der Bundestag spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammentreten, auch wenn die vorangegangene vierjährige Wahlperiode noch nicht restlos abgelaufen ist. Diese Bestimmung wurde erstmals 1980 beim Ende der 8. Wahlperiode wirksam. Zum Zwecke einer flexibleren Termingestaltung der Bundestagswahl erhielt Art. 39 Abs. 1 GG mit dem Gesetz zur Änderung der Grundgesetzes (Artikel 39) vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1822) schließlich folgenden Wortlaut:
(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
Wahlperiode | Dauer der Wahlperiode |
plenarsitzungs- freie Zeit |
||
---|---|---|---|---|
von | – | bis | ||
Konstituierung des Bundestages | letzte Plenarsitzung | Ablauf der Wahlperiode |
||
11. WP | 18.2.1987 | 22.11.1990 | 20.12.1990 | 27 Tage |
12. WP | 20.12.1990 | 21.9.1994 | 10.11.1994 | 49 Tage |
13. WP | 10.11.1994 | 16.10.1998 | 26.10.1998 | 10 Tage |
14. WP | 26.10.1998 | 13.9.2002 | 17.10.2002 | 33 Tage |
15. WP | 17.10.2002 | 28.9.2005 | 18.10.2005 | 19 Tage |
16. WP | 18.10.2005 | 8.9.2009 | 27.10.2009 | 48 Tage |
17. WP | 27.10.2009 |
Quelle: Albrecht Kochsiek, Der Alt-Bundestag. Die Rechte des Bundestages in dem Zeitraum zwischen Wahl und Zusammentritt des neugewählten Bundestages, Beiträge zum Parlamentsrecht, Bd. 54, Berlin 2002.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 1.26.