15/1: Ethik und Recht in der modernen
Medizin
(aus Einsetzungsantrag Drs.
15/464)
1. Aufgaben
In Gesellschaft und Parlament besteht weiterhin ein großer
Erkenntnis- und Diskussionsbedarf zu Fragen der modernen Medizin
und der damit zusammenhängenden Biowissenschaften. Zur
Fortsetzung und Vertiefung der öffentlichen Diskussion und zur
Vorbereitung politischer Entscheidungen hat die Kommission die
Aufgabe, unter angemessener Berücksichtigung aller betroffenen
gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen und Verbände sowie
der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften,
Empfehlungen für gesetzgeberisches und administratives Handeln
in Bezug auf wissenschaftliche Zukunftsfragen und für deren
ethische Bewertung zu erarbeiten. Hierzu soll sie die Arbeit der
Enquete-Kommission fortsetzen, die in der 14. Wahlperiode wichtige
Erkenntnisse auf den Feldern der modernen Medizin und Ethik
gesammelt und gebündelt hat, weitere Aspekte aber aus
Zeitgründen nicht mehr in befriedigender Weise untersuchen und
für die parlamentarische Arbeit aufbereiten konnte; sie soll
darüber hinaus neu auftauchende Fragestellungen im Bereich der
modernen Medizin aufgreifen. Die Enquete-Kommission soll –
wichtige Entwicklungen in der biowissenschaftlichen und
medizinischen Forschung, in der Diagnostik, Prävention und
Therapie darstellen, unter Einbeziehung ethischer, rechtlicher,
sozialer und politischer Aspekte bewerten und Vorschläge
für gesellschaftliches Handeln, insbesondere des Gesetzgebers,
erarbeiten; – die zugehörige Forschungspraxis in
Deutschland untersuchen und auf gesetzlich unvollständig
geregelte Bereiche hinweisen; – Grenzen medizinischen
Handelns bei Forschung, Diagnostik und Therapie definieren, die
sich aus dem verfassungsrechtlichen Gebot zur unbedingten Wahrung
der Menschenwürde und der Grundrechte ergeben; –
Empfehlungen für rechtliche Standards zur modernen Medizin auf
europäischer und internationaler Ebene erarbeiten; –
einen Beitrag zur Qualifizierung und Vertiefung des
öffentlichen Diskurses leisten.
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15/2: Kultur in Deutschland
(aus Einsetzungsantrag Drs.
15/1308)
- Allgemeine Aufgabenstellung
Die deutsche Geschichte mit all ihren Wechselfällen hat eine
einzigartige, schützenswerte Kulturlandschaft hervorgebracht.
Kaum ein anderes Land der Erde verfügt über eine
vergleichbare Dichte von Theatern und Museen, von Chören und
Orchestern. In Deutschland befinden sich zahlreiche Stätten
des Weltkulturerbes. Es gibt eine breite und sehr aktive
soziokulturelle Szene. Eine lebendige Migrantenkultur ist
unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Lebens der
Bundesrepublik. Der künstlerische und kulturelle Austausch mit
Europa und der Welt ist so intensiv wie nie zuvor. Die
Enquete-Kommission soll zeigen, was „Kultur in
Deutschland“ heute ausmacht und worin der zu schützende
und weiter zu entfaltende Reichtum unserer Kultur besteht. Die
Kulturpolitik hat mit der Deutschen Einheit an Bedeutung gewonnen
und wird vor dem Hintergrund eines zusammenwachsenden Europas und
der fortschreitenden Globalisierung vor immer neue
Herausforderungen gestellt. Die Förderung und Pflege von Kunst
und Kultur ist in der Bundesrepublik Deutschland vorrangig eine
Aufgabe von Ländern und Kommunen. Der Bund hat nicht zuletzt
aufgrund seiner Gesetzgebungszuständigkeiten und seiner
Förderkompetenzen für gesamtstaatlich bedeutsame
Kultureinrichtungen eine große Verantwortung für Kunst
und Kultur und für die Kultur in der Hauptstadt. Verbesserte
Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung von Kunst
und Kultur kann der Bund nur schaffen, wenn entsprechend aktuelles
Basismaterial verfügbar ist. Die letzte umfassende Analyse
liegt 28 Jahre zurück (Bericht der Bundesregierung über
die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe
auf Bundestagsdrucksache 7/3071 vom 13. Januar 1975). Eine erneute
Bestandsaufnahme soll der Enquete-Kommission ermöglichen,
Empfehlungen zum Schutz und zur Ausgestaltung unserer
Kulturlandschaft sowie zur weiteren Verbesserung der Situation der
Kulturschaffenden zu erarbeiten; soweit Bedarf besteht, sind
Vorschläge für gesetzgeberisches oder administratives
Handeln des Bundes vorzulegen. Die thematische Begrenzung des
Arbeitsauftrags ist auf die zweijährige Arbeitszeit der
Enquete-Kommission abgestimmt.
- Bestandsaufnahme
In einer Bestandsaufnahme soll die Kommission die gegenwärtige
Situation von Kunst und Kultur in Deutschland erfassen und unter
Berücksichtigung folgender Aspekte analysieren und bewerten:
- Die öffentliche und private Förderung von Kunst und
Kultur – Strukturwandel
Die Enquete-Kommission soll die Situation der öffentlichen und
privaten Kulturförderung in Deutschland untersuchen.
Erforderlich ist die Aufarbeitung und Auswertung des vorhandenen
bzw. für die Zwecke der Enquete noch zu gewinnenden
Datenmaterials für beide Bereiche. Vor dem Hintergrund der
bedrohlichen finanziellen Lage der Kommunen und des sich
verstärkenden Drucks auf ihre Kulturhaushalte soll die
Enquete-Kommission die Situation der öffentlichen und freien
Kultureinrichtungen in Deutschland (Theater, Orchester, Museen,
Bibliotheken, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser,
soziokulturelle Zentren etc.) analysieren. Sie soll einen Beitrag
leisten zur Erarbeitung einer detaillierten, einheitlichen und
vergleichbaren Darstellung der finanziellen Situation besonders der
Kommunen im kulturellen Bereich und dabei auch einen Überblick
geben über die Anzahl und Qualität und das
Besucherinteresse, das den jeweiligen Kultureinrichtungen
entgegengebracht wird. Auch das Verhältnis von freiwilligen
Aufgaben und von Pflichtaufgaben soll Thema sein. In diesem
Zusammenhang muss die Kommission auch näher bestimmen, was
legitimerweise zur kulturellen Grundversorgung gezählt werden
muss und wie diese sich sichern lässt. Die Kommission soll
sich eingehend mit den für die Kultur und ihre Institutionen
wichtigen Strukturfragen sowie den unterschiedlichen
Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden
beschäftigen. Sie soll geeignete Rechtsformen für
Kultureinrichtungen beschreiben und auf Möglichkeiten und
Notwendigkeiten von Strukturreformen hinweisen. Auch die
Optimierung von Leitungs- und Entscheidungsstrukturen
(Intendantenmodelle, Vier-Augen-Prinzip, Trennung von
künstlerischer und kaufmännischer Verantwortung) soll
dabei Thema sein. Sie soll darüber hinaus den Problemen der
Beschäftigungsverhältnisse im Kulturbereich nachgehen und
dabei auch die Fragen der Tarifbindung und des Arbeits- und
Mitbestimmungsrechts berücksichtigen. Insgesamt muss es darum
gehen, die Auswirkungen des öffentlichen Dienstrechts für
Kultureinrichtungen zu beschreiben und alternative
Möglichkeiten auszuarbeiten. Sie soll schließlich das
Problem der Umlandfinanzierung erörtern und die
Möglichkeiten ausloten, die sich aus der Definition von
regionalen Kulturräumen ergeben. Eine besondere
Zukunftsressource für die Kultur in Deutschland liegt in der
weiteren Stärkung des privaten und bürgerschaftlichen
Engagements. Anknüpfend an die Ergebnisse der
Enquete-Kommission zur „Zukunft des Bürgerschaftlichen
Engagements“ gilt es, die Bedeutung des Engagements der
Bürgerinnen und Bürger im Kulturbereich näher
herauszuarbeiten. Dabei soll insbesondere die Rolle von
Mäzenen, Stiftungen, Kunst- und Kulturvereinen, aber auch die
des Sponsorings und der indirekten Förderung durch Ankauf
künstlerischer Werke oder Inanspruchnahme künstlerischer
Leistungen gewürdigt und in ihren Entwicklungsperspektiven
dargestellt werden. Die von der öffentlichen Hand zur
Verfügung zu stellende „Infrastruktur“, um
privates Engagement zu fördern und einzubeziehen, ist dabei
ebenfalls zu berücksichtigen.
- Die wirtschaftliche und soziale Lage der Künstlerinnen und
Künstler
Kunst und Kultur werden von kreativen Menschen gestaltet,
insbesondere von Künstlern und Künstlerinnen, die einen
großen Teil ihrer Lebenszeit dem künstlerischen Schaffen
widmen. Die Kommission soll Erkenntnisse gewinnen zum Personenkreis
der künstlerisch Tätigen in Deutschland und ihrer
Arbeits- und Auftragsmarktlage, zu ihren Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten, ihrer Einkommenssituation und
ihrer Alters- und Krankheitsvorsorge. Auch die rechtlichen
Rahmenbedingungen, insbesondere die steuer- und urheberrechtlichen
Regelungen für Künstlerinnen und Künstler sind
einzubeziehen. Die Instrumente der Künstlerförderung
– Preise, Stipendien und Ausstellungs- bzw.
Auftrittsmöglichkeiten im In- und Ausland – sind zu
beleuchten. Mit Blick auf das hier benötigte Datenmaterial ist
das Problem der nicht vereinheitlichten Kulturstatistiken in der
Bundesrepublik Deutschland zu erörtern und ein
Anforderungsprofil an eine aussagekräftige Statistik zu
entwerfen. 3. Kulturlandschaft Deutschland – Kultur als
Standortfaktor Kultur ist auch ein entscheidender ökonomischer
Standortfaktor. Kulturelle Angebote wirken sich auf die Standort-
und Arbeitsplatzentscheidungen von Unternehmen bzw.
Arbeitskräften aus. Kulturelle Vielfalt und Reichhaltigkeit in
den Regionen ermöglicht zudem ein niveauvolles
Tourismusangebot. Die Kommission soll untersuchen, welchen Einfluss
kulturelle Angebote hier im Einzelnen haben. Zu untersuchen ist
weiterhin, wie sich bisherige Strukturen verändern und wie die
Kommunen in die Lage versetzt werden können, weiterhin eine
kulturelle Grundversorgung zu leisten. Es ist zu prüfen, in
welcher Form der Bund seine Verantwortung für die Kultur in
der Hauptstadt wahrnehmen kann. Es gilt, die Kulturlandschaft in
ihrer ganzen Breite, von den Theatern, Orchestern, Museen,
Gedenkstätten und Bibliotheken über die Soziokultur bis
hin zur Migrantenkultur zu verteidigen und zu stärken. Dazu
gehört eine vielfältige musisch-kulturelle Bildung
für Kinder und Jugendliche aber auch für Erwachsene. Die
Enquete-Kommission soll die Probleme und
Entwicklungsmöglichkeiten der musisch-kulturellen Bildung im
schulischen, außerschulischen und universitären Bereich
untersuchen. Dazu gehören die gefährdeten Musik- und
Kunstschulen, aber auch der freie Tanz- und Theaterunterricht.
Einzubeziehen sind die musisch-kulturelle Bildung im
Ganztagsangebot öffentlicher Schulen sowie Kooperationen
zwischen Schulen und außerschulischen Anbietern.
- Handlungsempfehlungen
Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme soll die Enquete-Kommission
politische Handlungsempfehlungen erarbeiten, die der weiteren
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur
– auch unter Beachtung der Entwicklung der
Informationsgesellschaft – in Deutschland dienen.
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