Gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur
Modernisierung der Bundesstaatlichen Ordnung
(„Föderalismuskommission I“)
„2. Aufgaben der Kommission
Die Kommission erarbeitet Vorschläge zur Modernisierung der
bundesstaatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland mit dem
Ziel, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und
Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten
deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und
Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern, und legt diese
den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vor.
Die Kommission soll insbesondere
- die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund
und Länder,
- die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder
in der Bundesgesetzgebung und
- die Finanzbeziehungen (insbesondere Gemeinschaftsaufgaben und
Mischfinanzierungen) zwischen Bund und Ländern
überprüfen.
Sie soll die Fragen zur Modernisierung der bundesstaatlichen
Ordnung auch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der
Europäischen Union und der Situation der Kommunen beleuchten.
Sofern die Kommission Änderungen des Grundgesetzes für
erforderlich hält, legt sie den gesetzgebenden
Körperschaften Formulierungsvorschläge vor.“
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