Geschäftsordnung des Bundestages ©
DBT/Zander
Ausblick - Umrisse einer
Geschäftsordnungsreform
Zu Beginn der 14. Wahlperiode haben alle Fraktionen des Bundestages
den Antrag gestellt, die Verfahrensregeln der vorangegangenen
Wahlperiode zu übernehmen. Dem ist der Bundestag nachgekommen.
Zugleich haben die Fraktionen darauf hingewiesen, dass die
Verlegung des Bundestagssitzes von Bonn nach Berlin Gelegenheit
gebe, über Verfahrensänderungen zu beraten und zu
entscheiden. Dies gelte insbesondere für die Regeln bei
streitigen Abstimmungen "sowie die erleichterte Durchführung
Erweiterter öffentlicher Ausschusssitzungen zur Entlastung des
Plenums."
Es leuchtet ein, dass auch die Spezialisten für
Geschäftsordnungsfragen, die Mitglieder des einschlägigen
Ausschusses und die Parlamentarischen Geschäftsführer der
Fraktionen, den Wechsel des Deutschen Bundestages von Bonn nach
Berlin und den Beginn der - wie auch immer in der langen Tradition
stehenden - neuen Epoche des deutschen Parlamentarismus auf ihrem
Feld kenntlich machen wollen. Da erscheint es als sinnvoll und dem
Geist der Zeit angemessen, der Öffentlichkeit einen etwas
weiteren Einblick in die Arbeit der Ausschüsse zu gestatten.
Dies kann nicht nur bei sachlichen Einzelthemen den Bürgern
neue Aufschlüsse vermitteln, sondern auch das Verständnis
für die parlamentarische Werkstattarbeit steigern. Zugleich
ist aber zu wägen, ob die Erwartung aller
Bundestagsfraktionen, auf diesem Wege das Plenum zu "entlasten",
nicht dazu führt, dass bestimmte Sachverhalte vor aller Augen
zu einer Angelegenheit der Fachpolitiker und damit bisweilen auch
der Interessenvertreter werden und sich die Gesamtheit des
Bundestages eben um die abgelegeneren Themen noch weniger
kümmert als bisher, da zu später Stunde auch im
Plenarsaal nur die Eingeweihten unter sich sind. Doch - was heute
allein die hochspezialisierten Fachkenner berührt, kann morgen
schon die Lebensgewohnheiten aller Bürger beeinflussen.