Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Linksfraktion will Vermögensteuer für Millionäre einführen
Nach Ansicht der Linksfraktion wird die Vermögensverteilung immer ungerechter. Die Konzentration großer Vermögen fördere die Spekulation und überzogene Renditeerwartungen. Aufgrund der hohen Sparneigung der Vermögenden werde die Binnennachfrage geschwächt. Es sei ein Gebot der Gerechtigkeit und diene der Bewältigung der Krise, die Eigentümer großer Vermögen zur Finanzierung der öffentlichen Hand heranzuziehen.
Die Linksfraktion verweist auf einen Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, wonach das Nettovermögen aller privaten Haushalte in Deutschland zum Jahresbeginn 2007 bei 6,6 Billionen Euro gelegen habe, 10 Prozent mehr als 2002. Im Durchschnitt habe jede Person ein Vermögen von 88.000 Euro. Der Vermögensanteil des reichsten Zehntel der Bevölkerung sei gegenüber 2002 um 3,2 Prozentpunkte auf 61 Prozent angestiegen. Demgegenüber sei der Anteil der untersten 70 Prozent im gleichen Zeitraum um 1,5 Prozentpunkte auf unter 9 Prozent gesunken. Die Vermögenskonzentration in Deutschland sei durch die Steuerpolitik der rot-grünen und der Großen Koalition bei Zustimmung der FDP begünstigt worden, beispielsweise durch die mehrmalige Senkung des Spitzensteuersatzes.
Die Linksfraktion weist außerdem darauf hin, dass kein Land bei den vermögensbezogenen Steuern so geringe Einnahmen erziele wie Deutschland. Laut OECD habe der Anteil der vermögensbezogenen Steuern am Bruttoinlandsprodukt 2006 gerade 0,9 Prozent betragen. Das sei weniger als die Hälfte des Durchschnitts der OECD-Länder gewesen, der bei 2 Prozent liege. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Vermögensteuer lässt die Linksfraktion nicht gelten. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil (2 BvL 37/91) nicht die Vermögensteuer an sich, sondern nur die Art ihrer Erhebung verworfen. Der ebenfalls angeführte ”Halbteilungsgrundsatz“, wonach die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten dürfe, soweit die steuerliche Gesamtbelastung in der Nähe der hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand bleibe, sei vom Bundesverfassungsgericht 2006 relativiert worden.
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