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Die Bundesregierung bekräftigt in der Antwort ihre Absicht, ”alle Finanzmärkte, Finanzprodukte und Finanzmarktakteure einer angemessenen Aufsicht und Regulierung zu unterwerfen“. Die in der EU geltenden Vorschriften zur Beaufsichtigung von Finanzinstituten sollten sogar möglichst in allen Ländern zur Anwendung kommen, mit denen die EU Freihandelsabkommen schließe. Davon zu unterscheiden sei aber die Marktöffnung im Bereich der Finanzdienstleistungen im Rahmen von Freihandelsabkommen, die zu wirtschaftlicher Integration und zu Wachstum beitragen solle.
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