Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Experten geht geplante BAföG-Erhöhung nicht weit genug
Berlin: (hib/HAU/BOB) Die von den Regierungskoalitionen im 23. BAföG-Änderungsgesetz ( 17/1551) vorgesehene Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge für die Ausbildungsförderung wird von Experten grundsätzlich begrüßt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Montagnachmittag wurde zugleich jedoch die von Union und FDP geplante Erhöhung der Bedarfssätze um zwei Prozent sowie der Freibeträge um drei Prozent als zu gering bewertet. Auch die Oppositionsfraktionen hatten sich in eigenen Anträgen (SPD: 17/884; Die Linke: 17/1558; Bündnis 90/Die Grünen: 17/899) für eine weitergehende Erhöhung ausgesprochen.
Um gestiegene Lebenshaltungskosten auszugleichen und den Anteil der geförderten Studierenden und Schüler zu steigern, sei eine Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge um zehn Prozent notwendig, sagte Andreas Keller von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW). Darüber hinaus fordere die GEW eine ”dynamische und regelmäßige Anpassung auf Basis eines studentischen Warenkorbes“. Positiv bewertete Keller die von der Koalition geplante Anhebung der Altersgrenze von 30 auf 35 Jahre für Masterstudierende. ”Das ist ein erster Schritt, um das BAföG ,Bologna-tauglich‘ zu machen“, sagte er. Konsequent wäre es jedoch, völlig auf Altersgrenzen zu verzichten.
Eine gesetzlich geregelte jährliche Anpassung der BAföG-Sätze forderte Florian Kaiser vom Studentischen Dachverband FZS. Gleichzeitig müsse der Bezug von BAföG ”unabhängig von Eltern, Alter und Herkunft“ möglich sein. Die Zahlungen müssten zudem in einen ”Vollzuschuss“ verwandelt werden. Aus Sicht des Generalsekretärs des Deutschen Studentenwerkes (DSW), Achim Meyer auf der Heyde hat die letzte BaföG-Anpassung im Jahre 2008 lediglich dazu geführt, dass einzelne Studierende mehr Geld bekommen hätten. ”Der Kreis der Geförderten hat sich hingegen nicht erhöht“, sagte Meyer auf der Heyde. Solle die von der Bundesregierung bei der 22.BAföG-Novelle anvisierte Zahl von 100.000 zusätzlich Geförderten erreicht werden, müssten aus Sicht des DSW die Freibeträge um 18 Prozent gesteigert werden.
Brigitte Göbbels-Dreyling von der Hochschulrektorenkonferenz befürwortete den im Gesetz vorgesehenen Leistungsnachweis für das BAföG anhand des individuellen ECTS-Punktestands der Studierenden, der sicherstellen soll, dass Leistungen von Studenten an Hochschulen des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar sind. ”Bedauerlich“ sei hingegen die vorgesehene Streichung, des Darlehens-Teilerlasses, mit dem bislang die 30 Prozent Jahrgangsbesten entlastet wurden. Dieter Dohmen, Direktor des Forschungsinstituts für Bildung und Sozialökonomie, begrüßte hingegen den Verzicht auf einen Darlehens-Teilerlass. Es habe sich gezeigt, dass mit Blick auf einen Teilerlass Studenten sich häufig ”nicht die besten, sondern die leichtesten Professoren“ für die Prüfung aussuchen würden. Dohmen, der die von der Koalition geplante Erhöhung als ”ausreichend für die Besitzstandwahrung aber nicht geeignet für die Erweiterung des Kreises der Geförderten“ bezeichnete, sieht zudem auch Handlungsbedarf bei der Förderung von Teilzeitstudiengängen, deren Anteil künftig zunehmen werde. Der Institutsleiter plädierte außerdem dafür, ”im Interesse der Steuergerechtigkeit“ studentische Einkünfte zu besteuern und gleichzeitig den Eltern zu ermöglichen, ihre ”tatsächlichen“ Unterhaltsleistungen steuerlich geltend zu machen.
Eine Berücksichtigung von qualifiziertem bürgerschaftlichen Engagement – auch außerhalb der Hochschulen - bei der Förderhöchstdauer forderte Ursula Fehling vom Deutschen Bundesjugendring. Schließlich sei die Förderung verantwortungsbereiter Bürger ein übergeordnetes hochschulpolitisches Ziel, betonte sie.
Die BAföG-Novellierung müsse auch genutzt werden, um die Regelungen zu vereinfachen, verlangte Wolf-Michael Catenhusen vom Nationalen Normenkontrollrat der Bundesregierung. Positiv zu bewerten sei vor diesem Hintergrund die im Gesetzentwurf geplante Möglichkeit, künftig den Leistungsnachweises mit Hilfe der ECTS-Leistungspunkte erbringen zu können.
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