Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Regierung erläutert Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Berlin: (hib/STO/BOB) Die Teilnahme von im Ausland lebenden Deutschen an Bundestags- und Europawahlen ist Thema einer Antwort der Bundesregierung ( 17/1883) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1692). Danach müssten sich im Ausland lebende Wahlberechtigte zur Ausübung ihres Wahlrecht vor jeder Bundestags- oder Europawahl in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eintragen lassen, in der sie vor ihrem Fortzug aus dem Wahlgebiet zuletzt gemeldet waren.
Wie die Regierung erläutert, muss die Eintragung schriftlich bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl beantragt werden. Zugleich muss den Angaben zufolge an Eides statt versichert werden, dass die Wahlberechtigung besteht und in keiner anderen Gemeinde im Wahlgebiet ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt worden ist. Bei der Europawahl müsse sich die eidesstattliche Versicherung zusätzlich auf die Erklärung erstrecken, dass in keinem anderen EU-Staat an der Wahl teilgenommen wird.
Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis können laut Antwort ungefähr ein halbes Jahr vor einer Wahl auf der Internet-Seite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) heruntergeladen oder als Papiervordrucke bei allen deutschen Botschaften und Konsulaten sowie beim Bundeswahlleiter oder bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland bezogen werden. Die Formulare könnten zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden.
In aller Regel nehmen die im Ausland lebenden Wahlberechtigten per Briefwahl an der Wahl teil, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Bei rechtzeitiger Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erhielten sie demnach ungefähr einen Monat vor dem Wahltag die erforderlichen Unterlagen. Der Wahlbrief mit dem Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung und dem Stimmzettel sei sodann der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle ”unter Berücksichtigung der mitunter langen Postwegzeiten“ so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
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