Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Grüne wollen Bagatellkündigungen erschweren
Berlin: (hib/ELA/STO) Bagatellkündigungen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für Arbeitgeber schwerer werden. Das geltende Gesetz solle dahingehend ergänzt werden, dass in der Regel einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung vorausgehen muss, mit der die Arbeitnehmer ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass bei einem nochmaligen entsprechenden Fehlverhalten eine Kündigung droht, schreibt die Fraktion in einem Antrag ( 17/1986). Diese Pflicht zur Abmahnung müsse auch für Fehlverhalten gelten, das die Eigentums- und Vermögensinteressen des Arbeitgebers verletzt, sofern der wirtschaftliche Schaden geringfügig ist. Ebenso solle diese Pflicht auch bei entsprechendem Fehlverhalten gegenüber Kollegen gelten, heißt es in der Vorlage weiter, die am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Kündigungen wegen Bagatelldelikten hätten in der Öffentlichkeit zu Recht große Empörung ausgelöst, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Bagatellkündigungen sollten nicht als Mittel eingesetzt werden können, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Daher sei eine gesetzliche Neuregelung nötig.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36191
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de