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Berlin: (hib/HLE/MIK) Die Bundesregierung soll die steuerliche Behandlung von Dienstwagen in Unternehmen so ändern, dass sich die Höhe der steuerlichen Abschreibung mit steigendem Kohlendioxid-Anteil verringert. Außerdem müsse sich der zu versteuernde ”geldwerte Vorteil“ für die private Nutzung von Dienstwagen mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß entsprechend erhöhen, fordert die Fraktion Bündnis 90/die Grünen in einem Antrag ( 17/2140). Die Kohlendioxid-Zielwert solle schrittweise von 120 g/km zum 1. Januar 2012 auf 80 g/km zum 1. Januar 2015 abgesenkt werden.
Um das von der Bundesregierung beschlossene Ziel einer Kohlendioxid-Reduktion um 40 Prozent bis 2020 zu erreichen, müssten auch Maßnahmen im Verkehrsbereich ergriffen werden, fordert die Fraktion in der Begründung ihres Antrages. Die finanziellen Auswirkungen ihrer Forderungen macht die Fraktion an zwei Beispielen deutlich: So würde die Abschreibungssumme für einen 3er BMW-Diesel um 7.650 Euro sinken, was bei einem Steuersatz von 30 Prozent zu Mehreinnahmen beim Staat in Höhe von 2.300 Euro führen würde. Der bisher vom Fahrer des Dienstwagens für die private Nutzung zu versteuernde ”geldwerte Vorteil“ würde von 4.450 auf knapp 5.600 Euro steigen. Für einen Porsche Cayenne Turbo könnten in Zukunft 115.000 Euro weniger steuermindernd abgeschrieben werden. Dagegen würden Fahrzeuge, die einen Kohlendioxid-Ausstoß unter 120 g/km haben wie der Toyota Prius oder der VW Golf BlueMotion steuerlich nicht mehr belastet als bisher. Durch die Änderungen bei der Abschreibung erwartet die Fraktion Mehreinnahmen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro und durch die Änderungen bei der Berechnung des ”geldwerten Vorteils“ Mehreinnahmen in Höhe 1,8 Milliarden Euro.
Dienstwagen hätten im vergangenen Jahr einen Anteil von 50 Prozent an den Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen gehabt, schreibt die Fraktion. Da sie häufig frühzeitig weiterverkauft würden, könnten Dienstwagen Vorreiter bei der Verbreitung verbrauchsärmerer Fahrzeuge in Deutschland sein.
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