Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Bundesregierung: Unfall bei deutscher Ölbohrung ausgeschlossen
Berlin: (hib/HLE/BOB) In der Nordsee wird aus über 300 Erdöl- und Erdgasfeldern gefördert. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2208) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1892) mitteilt, wird im deutschen Bereich der Nordsee im schleswig-holsteinischen Küstenmeer auf der Bohr- und Förderinsel Mittelplate Öl gefördert. Bei Flut gebe es eine Wassertiefe von zwei Metern, bei Ebbe liege die Insel überwiegend auf dem Trockenen. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) werde auf der Doggerbank Gas gefördert. Im deutschen Bereich der Ostsee gebe es keine Förderung.
Für die Mittelplate schließt die Bundesregierung ein Unglück mit aus dem Meeresgrund austretendem Öl aus. Bei der Mittelplate, einer künstlichen Insel, werde das Öl wegen des nicht ausreichenden Drucks mit Hilfe von Tauchkreiselpumpen gefördert. Für den Zuständigkeitsbereich anderer Staaten lägen keine Erkenntnisse über Unglücksrisiken bei der Ölförderung vor.
Die Ölförderung in deutschen Bereich der Nordsee soll nach Angaben der Bundesregierung noch elf Jahre bis zur Erschöpfung der Felder andauern. Erdgas könne noch vier Jahre lang gefördert werden. In Dänemark sollen die Reserven noch zwölf Jahre halten, in Großbritannien bei Erdöl zehn und bei Erdgas acht Jahre, in den Niederlanden bei Erdöl vier und bei Erdgas sieben Jahren und in Norwegen bei Erdöl sechs und bei Erdgas 14 Jahre. Der Reserven dieser Länder würden zusammen mit mehr als 1.500 Millionen Tonnen Erdöl und mit mehr als 2.300 Milliarden Kubikmeter Erdgas angegeben. Außerdem seien in der Ostsee fünf Erdgas- und Ölfelder vor der polnischen und russischen Küste bekannt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36191
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de