Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2010 > Bundesregierung: Hartz-IV-Kinderregelsätze werden nach Alter differenziert
Berlin: (hib/ELA/BOB) Das Gesetzgebungsverfahren für neue Hartz-IV-Regelsätze wird ”voraussichtlich den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2010 umfassen“. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2752) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2525). Die Regierung betont darin, dass das Bundesverfassungsgericht insbesondere kritisiert habe, dass die Berechnung der Regelleistung nicht transparent und nachvollziehbar gestaltet worden sei. Aus diesem Grund müssten die Regelleistungen bzw. Regelsätze neu berechnet werden. ”Die Höhe der Leistungen wurde nicht beanstandet“, schreibt die Regierung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe mit dem Statischen Bundesamt Verwaltungsvereinbarungen über die Berechnung von Verbrauchsausgaben verschiedener Referenzgruppen wie zum Beispiel Alleinlebende und Paare mit einem Kind - letztere differenziert nach verschiedenen Altersgruppen der Kinder - abgeschlossen, heißt es weiter. Die Berechnungen würden vom Statistischen Bundesamt sukzessive durchgeführt werden. Die Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ”werden im Spätsommer vollständig vorliegen“. Ob die bisherigen drei Altersstufen von Kindern und die entsprechende Regelsatzberechnung beibehalten werde, ”wird noch geprüft“, heißt es in der Antwort.
Es sei unbestritten, dass sich der Bedarf von Hilfebedürftigen am Lebensstandard anderer Bürger mit eher niedrigen Einkommen orientieren solle, schreibt die Regierung. Gleichzeitig dürften – soweit möglich – keine Haushalte in der Referenzgruppe enthalten sein, die lediglich über Einkommen in Höhe der zu berechnenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch verfügen. Für den Umfang dieser sogenannten Referenzgruppe gebe es keine objektiv richtige Größenordnung, heißt es weiter. Die Zahl der Haushalte müsse dabei so groß sein, dass sie valide statistische Ergebnisse garantiere.
Zu statistischen Verzerrungen aufgrund der im Jahreszyklus unterschiedlich anfallenden Einkommen etwa durch Weihnachtsgeld werde es nicht kommen, schreibt die Regierung, weil die an der EVS beteiligten Haushalte gleichmäßig auf alle vier Quartale verteilt worden seien. Die Aufteilung auf die Quartale erfolge innerhalb jeder Schicht, die aus den Merkmalen Bundesland, Haushaltstyp, soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers und Haushaltsnettoeinkommensklasse gebildet werde. Der Haushalt selbst könne das Quartal nicht frei wählen, sondern dies werde ihm vorgegeben. Mit dieser Aufteilung werde gewährleistet, dass saisonale Schwankungen bei Käufen und Dienstleistungen sowie unterschiedlich anfallende Einkommensarten realistisch abgebildet würden.
Eine Beteiligung von Verbänden und weiteren Organisationen wird der Regierung zufolge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen. Bereits im Vorfeld seien Wissenschaftler sowie Praktiker befragt und konsultiert worden.
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