Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2010 > Weniger Visa für Ehegattennachzug im 2. Quartal 2010 ausgestellt
Berlin: (hib/KTK/STO) Von April bis Juni 2010 haben 7.969 Personen ein Visum erhalten, um dauerhaft zu ihrem Ehepartner nach Deutschland zu ziehen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet das einen Rückgang um etwa ein Prozent, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2816) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/2746) schreibt. Im ersten Quartal des Jahres sank danach die Zahl der erteilten Visa für den Ehegattennachzug im Vergleich zu 2009 um etwa drei Prozent auf 7.543.
Die Bundesregierung vertritt in der Vorlage die Auffassung, dass die Einführung eines Sprachnachweises für Menschen, die ihrem Ehepartner nach Deutschland folgen wollen, mit der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie vereinbar sei. Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage argumentiert, dass die EU-Richtlinie die ”Genehmigung des Familiennachzugs“ als ”Grundregel“ vorschreibe; Abweichungen davon seien nur in engen Grenzen möglich.
Seit 2007 müssen vor allem Menschen aus vielen Nicht-EU-Ländern einfache Deutschkenntnisse nachweisen, bevor sie zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen können. Die Bundesregierung sieht darin ein ”geeignetes Mittel […], die Integration zuzugswilliger Ehegatten zu fördern und Zwangsheiraten zu verhindern“. Etwa 65 Prozent bestanden den Angaben zufolge 2009 die Sprachprüfungen, die weltweit von den Goethe-Instituten durchgeführt werden. Bei den Prüflingen, die vorher einen Deutschkurs an einem der Institute belegt haben, betrug die Quote laut Antwort 81 Prozent, bei externen Prüflingen 61 Prozent.
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