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Berlin: (hib/CPW/MIK) Klagen gegen Kinderlärm sollen nach Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen künftig verhindert werden. In einem Antrag ( 17/2925) verlangen die Abgeordneten, die Bundesregierung solle die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Kinderbetreuungsstätten in reinen Wohngebieten verbessern und zur Rechtssicherung solcher Einrichtungen die derzeit geltenden Regelungen des Lärmschutzes weiterentwickeln. Die Bundesregierung solle prüfen, wie eine Änderung der Baunutzungsverordnung auf geltende Bebauungspläne ausgeweitet werden kann, um die Existenz bestehender Einrichtungen zu schützen.
Weiter fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, den Nutzen präventiver Maßnahmen, die schon im Vorfeld Klagen gegen Kinderlärm verhindern könnten, zu überprüfen. Die von Kinderspielplätzen oder Kindergärten ausgehenden natürlichen Geräusche sollen von der Gesellschaft toleriert und nicht als schädliche, wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke dargestellt werden. Im Rahmen der städtebaulichen Planung müsste die vernetzte Planung von Spielflächen und Einrichtungen für Kinder stärker berücksichtigt werden. Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass auch der Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 die Verabredung beinhalte, dass Kinderlärm keinen Grund zur gerichtlichen Auseinandersetzung sein dürfe.
Auch die Fraktion der SPD habe einen Antrag ( 17/881) mit gleicher Zielsetzung gestellt, und auch die Bundesländer befürworteten eine Änderung der Baunutzungsverordnung. Rechtssicherheit sei notwendig, um den von der Bundesregierung mit dem Kinderförderungsgesetz bis 2013 beschlossenen Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren nicht zu beeinträchtigen.
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