Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2010 > Anhörung zum Arzneimittelsparpaket
Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss beschäftigt sich am Mittwoch, dem 29. September, mit den Plänen zur Senkung der Arzneimittelpreise. Von 14 bis 17 Uhr stehen den Abgeordneten im SPD-Fraktionssaal 3 S001 Experten in einer öffentlichen Anhörung Rede und Antwort. Grundlage der Veranstaltung sind der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 17/2413) sowie die Anträge der SPD-Fraktion ( 17/1201), der Fraktion Die Linke ( 17/2322, 17/2324) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1985, 17/1418). Neben Vertretern der Krankenkassen, der Ärzte und der Pharmaindustrie folgende Einzelsachverständige gehört werden: Professor Reinhard Rychlik, Leiter des Instituts für Empirische Gesundheitsökonomie in Burscheid, der Berliner Medizinrechtler Professor Christian Dierks, Professor Helge Sodan, Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht in Berlin sowie Professorin Dea Niebuhr von der Hochschule Fulda.
Die schwarz-gelbe Koalition strebt mit einer Neuordnung des Arzneimittelmarktes jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe an. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung 1,7 Milliarden Euro betragen. Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll die pharmazeutische Industrie künftig den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen und den Preis, den sie dafür von den Kassen erstattet bekommt, mit diesen aushandeln. Umstritten ist unter anderem, dass die Nutzenbewertung – wie von der Koalition in einem Änderungsantrag vorgesehen – durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums geregelt wird.
Die SPD-Fraktion will die Medikamentenpreise den europäischen Durchschnitt senken. Zur Ermittlung der Durchschnittspreise solle ein europäischer Vergleich bei Arzneimitteln eingeführt werden. Ferner müsse für jedes neue Arzneimittel eine Kosten-Nutzen-Bewertung zum Zeitpunkt der Arzneimittelzulassung vorgelegt werden, um seine Erstattungsfähigkeit zu Lasten der GKV zu erhalten, fordern die Sozialdemokraten.
Die Linksfraktion will zur Senkung der Arzneimittelpreise den therapeutischen Nutzen von neuen Medikamenten in den Mittelpunkt rücken. Die Abgeordneten setzen sich dafür ein, dass entsprechende Studien bereits vor der Zulassung beginnen müssten. Werde aufgrund der Ergebnisse dieser Studien festgestellt, dass es sich bei dem neuen Medikament um einen sogenannten therapeutischen Solisten handelt, zu dem es keine Alternative gibt, solle die zuständige Bundesbehörde einen Preis nach den Kriterien Entwicklungskosten und gesellschaftliches Interesse ermitteln.
Die Grünen-Fraktion schlägt zur Verringerung der Arzneimittelkosten vor, jedes neue Medikament einer Kosten-Nutzen-Bewertung zu unterziehen. Auf Grundlage dieser Bewertung beziehungsweise einer vorgezogenen Schnellbewertung solle der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA), also das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, über die Aufnahme eines Arzneimittels in eine Positivliste verordnungsfähiger Arzneimittel entscheiden. Für die Preisfestsetzung seien auch die Preise in vergleichbaren EU-Ländern heranzuziehen.
In ihren Gesetzentwurf hat die Koalition auch die weitere Förderung der unabhängigen Patientenberatung (UPD) durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Die Fördersumme soll vom kommenden Jahr an 5,2 Millionen Euro jährlich betragen. Für die Überführung der UPD machen sich auch Linksfraktion und die Grünen stark. Die Linke fordert ferner, neben der GKV auch die private Krankenversicherung anteilig an der Finanzierung der unabhängigen Patientenberatung zu beteiligen.
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