Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2010 > Kritik an Koalitionsplänen zur weiteren Kürzung der Sonderzahlung für Beamte
Berlin: (hib/STO) Die Pläne der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zur weiteren Kürzung eines Teils des früheren Weihnachtsgeldes der Bundesbeamten und Soldaten stoßen bei Experten auf deutliche Kritik. Dies wurde am Montagnachmittag in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses zur geplanten Anhebung der Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund deutlich.
In dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/1878) ist unter anderem eine schrittweise Anhebung der Dienstbezüge um insgesamt 2,1 Prozent und der Pensionen um insgesamt 1,02 Prozent bis August 2011 vorgesehen. Von der Anhebung ausgenommen werden sollen laut einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die Amtsbezüge der Mitglieder der Bundesregierung sowie der Parlamentarischen Staatssekretäre. Zudem zielt der Änderungsantrag auf den Teil des früheren Weihnachtsgeldes, der seit 2006 nicht mehr ausgezahlt wurde. Diese Kürzung sollte ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen und der Betrag zum 1. Januar 2011 als Teil des monatlich gezahlten Grundgehalts wieder ausgezahlt werden. Diese Kürzung soll den Koalitionsplänen zufolge nun bis Ende 2014 fortdauern, um so Mehrausgaben für den Bundeshaushalt in Höhe von rund 500 Millionen Euro jährlich zu vermeiden. Mit der weiteren Kürzung verringern sich die Bezüge der Beamten, Soldaten und Richter laut Koalition im Vergleich zum andernfalls Anfang 2011 eingetretenen Zustand um 2,44 Prozent.
Der Vorsitzende des dbb Beamtenbund und Tarifunion, Peter Heesen, nannte dieses Vorhaben in der Anhörung einen ”glatten Vertrauensbruch“. Bei der Einführung der Weihnachtsgeldkürzung habe er 2005 die Zusage erhalten, dass sie zum 1. Januar 2011 wieder rückgängig gemacht wird. Nun hielten sich Bundesregierung und Koalition aber offensichtlich nicht an diese Zusagen. Ähnlich äußerte sich Hans-Ulrich Benra vom Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden e.V. im dbb, der das Koalitionsvorhaben als ”sachlich in keiner Weise nachvollziehbar“ bezeichnete: ”Dieser eiskalte Bruch verbindlich gemachter Zusagen erschüttert das Vertrauen der Besoldungsempfänger“ in ihren Dienstherren, sagte er.
Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, warnte vor einem ”Riesen-Vertrauensbruch“. Ein Soldat, die etwa in Nordafghanistan sein Leben für Freiheit und Demokratie riskiere, würde verständnislos reagieren, wenn ihm gesagt werde, dass er ”das Weihnachtsgeld halbiert bekommt und das nicht geheilt wird, so wie es vorgesehen war, zum 1. Januar 2011“. Es gebe sogar ”Frauen und Männer, die sagen: Wir fühlen uns hier betrogen, wenn das passiert“.
Für den Deutschen Gewerkschaftsbund lehnte DGB-Abteilungsleiter Nils Kammradt die geplante Kürzung ”strikt ab“ und sprach von einem ”politischen Wortbruch“. Der DGB sage ”Nein zu einer Politik, die für immer mehr Leistung immer weniger Geld“ bereitstellen wolle.
Hartmut Bäumer von der Politik- und Organisationsberatung BRIDGES bemängelte, es sei ”harter Tobak“, wenn die Koalitionsfraktionen ihr Vorhaben lediglich damit begründeten, dass die Regierung in ihrer Kabinettklausur ”beschlossen habe, man müsse Kürzungen vornehmen, und deswegen kann es auch kein Weihnachtsgeld geben“. Dabei könne er bei einer ”vernünftigen Begründung“ die weitere Aussetzung der Zahlung beim gehobenen und höheren Dienst mittragen, nicht aber aus sozialen Gründen im einfachen und mittleren Dienst. Professor Matthias Pechstein von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder sagte, es gebe keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen eine Verschiebung der Wiederaufnahme der Auszahlungen. Er warnte zugleich vor einem Bruch des ”spezifischen Vertrauensverhältnisses“ zwischen den Beamten und ihrem Dienstherren“. Wenn der Staat ”mit gesetzlich bindenden Ankündigungen“ zunächst Vertrauen schaffe und diese dann wieder zurücknehme mit einer Begründung, die ”an Belanglosigkeit nicht zu überbieten“ sei, treffe das auch bei ihm als Beamtenrechtler auf Empörung.
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