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Berlin: (hib/CPW/KTK) Ein Gesetz zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der kanadischen Provinz Quebec soll eine bereits bestehende Vereinbarung im Bereich der sozialen Sicherheit erweitern. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ( 17/3120), der am heutigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wird.
Das neue Abkommen würde die Unfallversicherung in den sachlichen Geltungsbereich einbeziehen. Doppelversicherungen und doppelte Beitragsbelastungen würden entfallen. Nach Quebec entsandte Personen könnten vor Ort Sachleistungen in Anspruch nehmen, ohne in Vorleistung treten zu müssen, und für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung würden sich deutlich günstigere Tarife ergeben.
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