Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Im Bundestag notiert: Haftungsrecht bei nuklearen Katastrophenfällen
Berlin: (hib/AH/AW) Das internationale Haftungsrecht bei nuklearen Katastrophenfällen in Atomkraftwerken ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3156). Die Bundesregierung soll Auskunft über ihre Position für die Entwicklung des internationalen Atomhaftungregimes geben. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Vorsorge für den Fall eines Unfalls in einer französischen Anlage getroffen wurde, da die Haftungssummen dort mit 90 Millionen Euro begrenzt seien und wo Opfer ihre Schadenersatzansprüche einklagen müssten, wenn das Unglück in Ländern auftrete, die nicht die Pariser Konvention unterschrieben haben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36191
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de