Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010 > Im Bundestag notiert: Bürgerbewegung pro Deutschland
Berlin: (hib/STO/JOH) Einzelne Aussagen der im Januar 2005 gegründeten ”Bürgerbewegung pro Deutschland“ deuten nach Angaben der Bundesregierung ”darauf hin, dass Ausländer pauschal für wirtschaftliche Probleme verantwortlich gemacht und so Ängste vor Überfremdung geschürt werden sollen“. Aus diesem Grund und ”wegen der Verflechtung mit sowie der Übernahme des Konzepts der ”Bürgerbewegung pro Köln e.V. – auch hinsichtlich der inhaltlichen Orientierung –“ sei das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem rechtskräftigen Urteil vom 13. Dezember 2007 8 K 3483 06) zu dem Ergebnis gekommen, ”dass bei der ,Bürgerbewegung pro Deutschland‘ hinreichend gewichtige Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die Vereinigung Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung entfaltet“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 17/3562) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/3282).
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